Individueller Unfallversicherungsschutz
Für Chartertörns kann eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden, die speziell an die Gegebenheiten auf See angepasst ist. Viele Unfallversicherungen schließen zudem gefährliche Sportarten in ihren Bedingungen aus, zu welchen, je nach Definition der Versicherungsgesellschaft, auch Bootsfahrt und Segeln zählen können.
So übernimmt diese beispielsweise bis zu 60.000 € an Bergungskosten. Diese stehen Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn zwar kein Unfall vorgefallen ist, aber Sie in Seenot geraten sind und die Rettungskräfte verständigen müssen. Die Versicherung kann nur für den Skipper oder auch für alle Crewmitglieder abgeschlossen werden.