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Skipper-Haftpflichtversicherung
Skipper-Haftpflichtversicherung
Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Da Haftpflichtschäden sehr kostspielig sein können, ist eine ausreichende Versicherungssummer in der Haftpflichtversicherung wichtig. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.
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Skipper-Rechtsschutzversicherung
Skipper-Rechtsschutzversicherung
Schon eine alte römische Juristenweisheit besagt: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“ Dieses Sprichwort gilt besonders, wenn Sie sich aufgrund eines Unfalls auf hoher See vor Gericht einfinden und verantworten müssen. Vor allem, wenn es um strafrechtliche Themen geht.
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Charter-Kautionsversicherung
Charter-Kautionsversicherung
Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen.
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Charter-Folgeschadenversicherung
Charter-Folgeschadenversicherung
Wenn Sie ein Schiff während ihrer Charter beschädigen, dauert es unter Umständen länger, bis dieses wieder einsatzbereit ist. In so einem Fall könnte die Charterfirma Sie für den Folgeschaden in den Regress nehmen. Mit einer Charter-Folgeschadenversicherung können Kosten berechtigter Regressansprüche gedeckt werden.
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Charter-Rücktrittsversicherung
Charter-Rücktritt-Versicherung
Die Koffer sind gepackt, das Schiff ist gechartert – jetzt kann es losgehen. Doch was passiert, wenn der Skipper plötzlich ausfällt und der Chartertörn nicht angetreten werden kann? Eine Charter-Rücktritt-Versicherung deckt die anfallenden Stornokosten, sodass Sie auf diesen nicht sitzen bleiben.
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Unfallversicherung für Bootsfahrt & Segeln
Individueller Unfallversicherungsschutz
Für Chartertörns kann eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden, die speziell an die Gegebenheiten auf See angepasst ist. Viele Unfallversicherungen schließen zudem gefährliche Sportarten in ihren Bedingungen aus, zu welchen, je nach Definition der Versicherungsgesellschaft, auch Bootsfahrt und Segeln zählen können.
Eine Seefahrt die ist lustig…
Das Rauschen des Meeres im Ohr, Wind und Sonne im Gesicht… so stellen sich viele den idealen Urlaub auf einem Boot oder einer Yacht vor. Da ein solches Wasserfahrzeug im Regelfall sehr kostspielig ist, entscheiden sich die meisten dazu, dieses vor Ort zu chartern. Neben der Auswahl des richtigen Bootes ist auch der richtige Versicherungsschutz für Sie und alle Mitfahrenden ein wesentlicher Bestandteil eines entspannten, erholsamen Urlaubs.
Der ideale Versicherungsschutz setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen:
- Skipper-Haftpflichtversicherung
Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Die Versicherungssumme, die in den meisten Charterverträgen für Haftpflichtschäden vereinbart ist, ist immer zu gering. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.
- Skipper-Rechtsschutzversicherung
Bei den wenigsten Rechtsschutzversicherungen ist der Straf-Rechtsschutz als Skipper eines Bootes mitversichert. Damit Sie im Fall der Fälle nicht mit den Anwaltskosten alleine dastehen, bietet sich eine Skipper-Rechtsschutz-Versicherung mit weltweiter Deckung für Sie als Skipper und alle, die mit Ihnen unterwegs sind, an.
- Charter-Kautionsversicherung
Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen. Da dies durchaus teuer werden kann, empfiehlt sich hier eine Charter-Kautionsversicherung mit weltweiter Deckung.
- Charter-Folgeschadenversicherung
Wenn Sie ein Schiff während ihrer Charter beschädigen, dauert es unter Umständen länger, bis dieses wieder einsatzbereit ist. In so einem Fall könnte die Charterfirma Sie für den Folgeschaden in den Regress nehmen. Mit einer Charter-Folgeschaden-Versicherung können Kosten berechtigter Regressansprüche gedeckt werden.
- Charter-Rücktrittsversicherung
Die Koffer sind gepackt, das Schiff ist gechartert – jetzt kann es losgehen. Doch was passiert, wenn der Skipper plötzlich ausfällt und der Chartertörn nicht angetreten werden kann? Eine Charter-Rücktritt-Versicherung deckt die anfallenden Stornokosten, sodass Sie auf diesen nicht sitzen bleiben. Falls ein Crewmitglied ausfällt, werden auch hier die anteiligen Kosten bezahlt.
- Unfallversicherung für Bootsfahrt & Segeln
Für Chartertörns kann eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden, die speziell an die Gegebenheiten auf See angepasst ist. An und für sich empfiehlt es sich für jede Person, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die auf die individuellen Bedürfnisse angepasst ist und einen ganzheitlicheren Versicherungsschutz gewährleistet. Es gibt einige gute Unfallversicherungen, in denen Bootsunfälle versichert sind. Eine solche Versicherung ist immer zu bevorzugen.
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Skipper-Haftpflichtversicherung
Skipper-Haftpflichtversicherung
Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Da Haftpflichtschäden sehr kostspielig sein können, ist eine ausreichende Versicherungssummer in der Haftpflichtversicherung wichtig. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.
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Skipper-Rechtsschutzversicherung
Skipper-Rechtsschutzversicherung
Schon eine alte römische Juristenweisheit besagt: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“ Dieses Sprichwort gilt besonders, wenn Sie sich aufgrund eines Unfalls auf hoher See vor Gericht einfinden und verantworten müssen. Vor allem, wenn es um strafrechtliche Themen geht.
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Charter-Kautionsversicherung
Charter-Kautionsversicherung
Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen.
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Charter-Folgeschadenversicherung
Charter-Folgeschadenversicherung
Wenn Sie ein Schiff während ihrer Charter beschädigen, dauert es unter Umständen länger, bis dieses wieder einsatzbereit ist. In so einem Fall könnte die Charterfirma Sie für den Folgeschaden in den Regress nehmen. Mit einer Charter-Folgeschadenversicherung können Kosten berechtigter Regressansprüche gedeckt werden.
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Charter-Rücktrittsversicherung
Charter-Rücktritt-Versicherung
Die Koffer sind gepackt, das Schiff ist gechartert – jetzt kann es losgehen. Doch was passiert, wenn der Skipper plötzlich ausfällt und der Chartertörn nicht angetreten werden kann? Eine Charter-Rücktritt-Versicherung deckt die anfallenden Stornokosten, sodass Sie auf diesen nicht sitzen bleiben.
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Unfallversicherung für Bootsfahrt & Segeln
Individueller Unfallversicherungsschutz
Für Chartertörns kann eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden, die speziell an die Gegebenheiten auf See angepasst ist. Viele Unfallversicherungen schließen zudem gefährliche Sportarten in ihren Bedingungen aus, zu welchen, je nach Definition der Versicherungsgesellschaft, auch Bootsfahrt und Segeln zählen können.