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Frau mit Sonnenhut sitzt am Vorderdeck eines Schiffs und  blickt auf das offene Meer

Charter-Kautionsversicherung

Charter-Kautionsversicherung

 

Wenn Sie ein Boot chartern, sollte dieses bereits eine Kaskoversicherung haben, die Sie nicht mehr selbst abschließen müssen. Sie hinterlegen im Regelfall jedoch eine Kaution, von welcher Einbehalte abgezogen werden, wenn Sie das Boot beschädigen.

 

Da dies durchaus teuer werden kann, empfiehlt sich hier eine Charter-Kautionsversicherung mit weltweiter Deckung. Mit einer umfassenden Charter-Kautionsversicherung ersparen Sie sich auch die Diskussionen innerhalb der Crew, wer denn jetzt schuld am Schaden ist und dafür aufkommen muss.

 

Sie sollten darauf achten, dass von Ihrer Kaution nur berechtigte Einbehalte abgezogen werden. Sprich: Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten der Crew und des Skippers herbeigeführt wurden. Unberechtigte Einbehalte wären etwa diese, die auf eine mangelhafte Beschaffenheit des Bootes zurückzuführen sind.

 

Außerdem sollte im Chartervertrag geklärt sein, dass die Kaution nicht für Haftpflichtschäden einbehalten werden kann. Für Haftpflichtschäden sollte es in der Regel keine Selbstbeteiligung geben. So gehen Sie sicher, dass Einbehalte nicht nach beliebigem Ermessen vorgenommen werden können.

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