Charter-Rücktritt-Versicherung
Die Koffer sind gepackt, das Schiff ist gechartert – jetzt kann es losgehen. Doch was passiert, wenn der Skipper plötzlich ausfällt und der Chartertörn nicht angetreten werden kann? Eine Charter-Rücktritt-Versicherung deckt die anfallenden Stornokosten, sodass Sie auf diesen nicht sitzen bleiben.
Wenn ein Crewmitglied ausfällt, werden die anteiligen Kosten bezahlt. Falls von zwei Personen, die zusammen gebucht haben, eine Person ausfällt, kann die zweite Person auch zurücktreten. Die Versicherung ersetzt auch die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung, wenn der Törn aufgrund des Ausfalls des Skippers frühzeitig abgebrochen werden muss und kein Ersatz gefunden werden konnte.
Versicherungsfälle sind hierbei schwerere Unfälle, unerwartete schwere Erkrankungen, Ableben, Impfunverträglichkeiten, schwere Schäden am persönlichen Eigentum oder wenn die Person Opfer einer vorsätzlichen Straftat wurde.