Charter-Folgeschadenversicherung

Charter-Folgeschaden-Versicherung

 

Wenn Sie ein Schiff während ihrer Charter beschädigen, dauert es unter Umständen länger, bis dieses wieder einsatzbereit ist. In so einem Fall könnte die Charterfirma Sie für den Folgeschaden in den Regress nehmen. Mit einer Charter-Folgeschaden-Versicherung können Kosten berechtigter Regressansprüche gedeckt werden. Die Versicherung deckt dabei die Regressansprüche, sofern diese berechtigt sind, ab dem vierten Tag der Folgecharter bis zu einer Höchstsumme von 25.000 €.

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