Nur kein Geld verschenken – Steuerlast senken
Durch den Gewinnfreibetrag wird die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert, was die Einkommenssteuer senkt. Er kann nach der Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben noch vom ermittelten Gewinn abgezogen werden, quasi als fiktive Betriebsausgabe.
Dieser Betrag ist also ein Teil des Gewinns, den Unternehmer und Freiberufler durch die Investition in bestimmte Bereiche, die sogenannten begünstigten Wirtschaftsgüter, steuerfrei stellen können. Wichtig ist, dass diese Wirtschaftsgüter dafür mehr als vier Jahre gehalten werden müssen.
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag zusammen. Der Grundfreibetrag macht 15 % aus und wird auf Gewinne bis 33.000 € angewendet, kann also maximal 4.950 € betragen.
Übersteigt der Gewinn 33.000 € kann, zusätzlich zum Grundfreibetrag, der investitionsbedingte Freibetrag durch den Steuerberater beantragt werden. Der investitionsbedingte Freibetrag muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.
Staffelung des Gewinnfreibetrages
Grundfreibetrag bis 33.000 € Gewinn: 15 % (wird automatisch berücksichtig)
Nächsten 145.000 € Gewinn: 13 %
Nächsten 178.000 € Gewinn: 7 %
Nächsten 230.000 € Gewinn: 4,5 %
Für Gewinne in einer Höhe von über 580.000 € kann kein Gewinnfreibetrag mehr beantragt werden. Damit beläuft sich die maximale Höhe des Gewinnfreibetrags auf 45.950 €. (Stand 2024, Quelle)
Welche Arten von Investments kann ich steuerfrei stellen?
Was sind sie also genau, diese begünstigten Wirtschaftsgüter? Diese sogenannten §14-Investments sind in dem meisten Fällen Investmentfonds, die auf Anleihen basieren, was in der aktuellen Wirtschaftssituation ein größeres Risiko darstellt.
Es gibt in diesem Bereich aber auch Investitionsmöglichkeiten, die in Sachwerte investieren, wie etwa diverse Immobilienanlagen, wodurch Sie Eigentümer und nicht Gläubiger sind. Erfahrungsgemäß können Sachwerte mehr Sicherheit bieten als Geldwerte.