Eine junge Frau mit langen braunen Haaren trägt Kopfhörer und tanzt mit geschlossenen Augen zu der Musik, die nur sie hören kann.

Haushaltsversicherung, Eigenheimversicherung und private Gebäudeversicherung

  • Erweiterungsmöglichkeiten

    Der perfekte Versicherungsschutz für mich

     

    Neben den Standardsparten können Sie weitere Punkte in Ihrer Eigenheim-, Haushalts- oder Gebäudeversicherung versichern, sodass der Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Sparten: Naturkatastrophen (Sublimit in der Sturmsparte), unbenannte Gefahren, Fahrräder & E-Bikes und Wertgegenstände.

     

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  • Obliegenheiten & Ausschlüsse

    Wann zahlt meine Haushaltsversicherung nicht?

     

    In Ihrer Haushaltsversicherung gibt es bestimmte Obliegenheiten, denen Sie nachkommen müssen. Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung leistungsfrei und Sie erhalten keine Zahlung. Nicht jedes Versäumnis ist aber automatisch eine Obliegenheitsverletzung, man unterscheidet hier zwischen verschiedenen Kategorien.

     

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  • Was ist, wenn ich umziehe?

    Auf was muss ich bei Umzug achten?

     

    Wenn Sie mit dem Umzug gleichzeitig einen Versicherungswechsel durchführen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich erst ummelden, nachdem die Kündigung an die Versicherung geschickt wurde.  Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet, die bestehende Versicherung auch für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus zu bezahlen.

     

     

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  • Alles rund um Hausbau & Umbau

    Versicherbare Sachrisiken: Hausversicherung

     

    Einige Risiken, die während des Bau- oder Renovierungsprozesses auftreten können, sind ebenfalls versicherbar. Die folgenden Punkte beziehen sich vorwiegend auf Häuser, allerdings ist bei einem Wohnungsumbau eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauwesenversicherung durchaus sinnvoll.

     

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Trautes Heim, Glück allein

 

Was ist versichert?

 

Eine Haushaltsversicherung versichert Schäden an der Einrichtung, also an allen beweglichen Gegenständen in Ihren vier Wänden. In den meisten Fällen beinhaltet eine Haushaltsversicherung auch eine Privathaftpflicht-Komponente.

 

Eine Gebäudeversicherung, im privaten Bereich auch oft Eigenheimversicherung genannt, deckt Schäden am Gebäude selbst. Die Eigenheimhaushaltsversicherung ist eine Kombination aus diesen beiden Versicherungen. Die Sparten, die von den jeweiligen Versicherungen abgedeckt werden, überschneiden sich teilweise:

 

HaushaltsversicherungGebäudeversicherung
(Eigenheimversicherung)
Eigenheimhaushalts-
versicherung
Versichert:Schäden an der Einrichtung (Inventar)Schäden am GebäudeSchäden an der Einrichtung (Inventar) & am Gebäude
Ideal für:Mietwohnung, EigentumswohnungPrivat genutzte Einfamilien- & Zweifamilienhäuser, die vom Versicherungsnehmer vermietet werdenPrivat genutzte Einfamilien- & Zweifamilienhäuser, die vom Versicherungs-nehmer bewohnt werden
SpartenFeuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, GlasbruchFeuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch (optional)Kombination aus beiden Sparten

 

Damit diese Versicherungen abgeschlossen werden können, muss das betreffende Objekt privat genutzt werden. Ab einer gewerblichen Nutzung von mehr als einem Drittel der Fläche muss eine betriebliche Inhaltsversicherung bzw. eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

 

 

Wann brauche ich welche Versicherung?

 

Haushaltsversicherung

 

Sobald Sie eine Wohnung mieten, brauchen Sie eine Haushaltsversicherung. Dies wird oft auch im Mietvertrag gefordert. Auch wenn die Wohnung nicht Ihnen gehört, die Einrichtung und das bewegliche Inventar innerhalb der vier Wände ist Ihr Eigentum, weswegen ein guter Versicherungsschutz wichtig ist.

 

Dieser Versicherungsschutz muss auch für das Inventar des Vermieters bestehen, das Ihnen als Mieter zur Verfügung gestellt wird (z.B. die Küche). Mit Unterschreiben des Mietvertrages verpflichten Sie sich nämlich dazu, das Mietobjekt wieder in dem Zustand zu hinterlassen, wie Sie es vorgefunden haben.  

 

Auch bei Eigentumswohnungen benötigen Sie eine Haushaltsversicherung. Wenn Ihre Eigentumswohnung über einen Balkon mit Glasgeländer, eine Markise, eine Dachterrasse oder dergleichen verfügt, sollte der Versicherungsschutz dieser Dinge mit der Hausverwaltung abgeklärt werden. Sie sind nämlich nicht automatisch in der Haushaltsversicherung mitversichert. Falls kein Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung besteht, können hier individuelle Versicherungslösungen gefunden werden.

 

Gebäudeversicherung (Eigenheimversicherung)

 

Wenn Sie Hausbesitzer sind, benötigen Sie eine Gebäudeversicherung, die das Gebäude selbst versichert. Im privaten Bereich wird dies auch oft Eigenheimversicherung genannt. Sollten Sie Ihr Haus vermieten, muss das Inventar innerhalb des Hauses von der Haushaltsversicherung der Mieter versichert sein.

 

Ein privater Versicherungstarif ist nur dann möglich,

  • wenn das Haus privat genutzt wird (bzw. nur zu max. einem Drittel gewerblich)
  • es sich bei der Vermietung nicht um eine gewerbliche Vermietung handelt

Ansonsten müssen Sie eine betriebliche Gebäudeversicherung abschließen. Welche Regelungen hier genau gelten, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und muss für den Einzelfall geklärt werden.

 

Eigenheimhaushaltsversicherung

 

Wenn Sie als Hausbesitzer in Ihrem Haus leben, können Sie eine Eigenheimhaushaltsversicherung abschließen die sowohl das Inventar innerhalb des Hauses, also auch das Gebäude selbst versichert. So müssen Sie nicht zwei Versicherungen extra abschließen und Sie erhalten meistens einen Kombi-Rabatt.

 

 

Die Sparten im Überblick

 

Feuer

 

 

Diese Sparte versichert etwa Brandschäden die durch direkte oder indirekte Blitzschläge, Explosionen etc. ausgelöst wurden. Oft sind auch Verpuffungsschäden durch Kachelöfen sowie Folgeschäden durch Ruß und Rauch inbegriffen. Die genaue Versicherungsdeckung hängt aber vom jeweiligen Versicherer ab.

 

Grobe Fahrlässigkeit wird mittlerweile standardmäßig in Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert.  Per Definition ist ein Verhalten grob fahrlässig, wenn es einem durchschnittlichen mündigen Versicherungsnehmer nicht passieren würde. Etwa, wenn Sie etwas in einem Topf mehrere Minuten unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen lassen und dadurch ein Brandherd entsteht.

 

 

Sturm

 

 

Diese Sparte umfasst unter anderem Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck und –sturz sowie Steinschlag und Erdrutsch. Dabei können auch, je nach Versicherer, Gegenstände wie Terrassenheizstrahler, Grillgeräte, Spielplatzeinrichtungen oder Gartenhütten mitversichert werden.

 

Ein Sublimit innerhalb der Sturmsparte sind Naturkatastrophen. Diese sind besonders für Erdgeschosswohnungen und Häuser relevant und sollten deswegen extra im Detail betrachtet werden.

 

 

Leitungswasser

 

 

Diese Sparte umfasst unter anderem Schäden, die durch austretendes Leitungswasser aus angeschlossenen Geräten oder aus Wand- und Deckenheizungen sowie Klimaanlagen entstehen. Versicherer bieten oft auch die Mitversicherung von Aquarien, Wasserbetten oder Zimmerbrunnen an sowie den Wasseraustritt bei undichter Silikonverfugung.

 

 

Einbruchdiebstahl

 

 

Diese Sparte umfasst unter anderem Vandalismus, den Diebstahl von Bargeld, Schmuck und Kunstobjekten und die Sachbeschädigung durch die Beraubung. Je nach Versicherung werden auch die Kosten für Schlossänderungen oder die Wiederherstellung des Zaunes von der Versicherung gedeckt.

 

Was den Diebstahl von Wertgegenständen angeht, ist es für die Versicherungsleistung im Schadenfall wichtig, wie diese gelagert sind. In den Versicherungsbedingungen sind meist gewisse Sublimits festgelegt, wenn Wertgegenstände etwa freiliegend, unversperrt, nicht sichtbar oder in einem Tresor aufbewahrt werden.

 

Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass es einen Einbruch gegeben hat. Ein Beweis liegt vor, wenn im polizeilichen Protokoll festgehalten wird, dass eingebrochen wurde. Dies wird oft aufgrund von Einbruchspuren festgestellt, die entstehen, wenn Einbrecher Gewalt anwenden müssen, um sich Zutritt zu verschaffen.

 

Hier ergibt sich eine Schwierigkeit im Bereich der modernen Einbruchsmethoden, etwa bei elektronischen Türschlössern mit Codesystemen, für die kein Schlüssel, sondern eine Zahlenkombination benötigt wird. In so einem Fall sind möglicherweise keine Einbruchspuren ersichtlich, zum Beispiel wenn den Einbrechern der Code aus irgendeinem Grund bekannt war. Unter Umständen kann die Polizei so im Protokoll nicht schriftlich festhalten, dass eingebrochen wurde und die Versicherung ist leistungsfrei.

 

 

Glasbruch

 

 

In der Haushaltsversicherung ist die Glasbruchsparte immer dabei. Sie umfasst Fenster sowie auch Duschwände oder Glasgeländer im Haus. In der Eigenheimversicherung kann Glasbruch optional miteingeschlossen werden. Dies ist für jegliche Art von Gebäudeverglasung, wie Glasdächer, Balkonverglasung oder Glaszäune, sinnvoll.

 

 

Was kostet meine Versicherung?

 

Die Größe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses hat Einfluss auf die Versicherungssumme, die sich wiederum auf die Versicherungsprämie auswirkt. Sie können die Versicherungssumme immer erhöhen, aber nicht senken.

 

Daneben spielt auch eine große Rolle, wie umfangreich der Versicherungsschutz gewählt wird. Versicherer bieten meist eine Produktpallette von “kleinen” Tarifen bis hin zu “extra großen Tarifen” an. Die kleinen Tarife sind günstiger, haben dafür aber einen geringeren Versicherungsumfang und mehr Ausnahmen.

 

Bei Mietwohnungen ist es meistens sinnvoll, eine Versicherung zu wählen, bei der man bei Umzug flexibel wechseln kann, ohne immer einen neuen Vertrag mit neuer Vertragslaufzeit abschließen zu müssen.

 

 

Studentenwohnung & Haushaltsversicherung

 

Bei Studenten-WGs schließt oft nur einer der Bewohner eine Haushaltsversicherung ab, deren Kosten dann auf alle WG-Kollegen aufgeteilt werden. In diesem Fall muss unbedingt darauf geachtet werden, dass auch für die WG-Kollegen Versicherungsschutz besteht. Ansonsten ist nur die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, Privathaftpflicht versichert und nur das Inventar dieser Person, sowie das Inventar des Vermieters, fällt unter den Versicherungsschutz.

 

Hier sollte mit der Versicherung vereinbart werden, dass nicht alle versicherten Personen namentlich genannt werden müssen, sondern das Einsenden eines Meldezettels der betreffenden Person, auf dem Sie unter der versicherten Adresse gemeldet sind, im Schadenfall ausreichend ist.

 

Oft können die Eltern eine Klausel in ihrer Haushaltsversicherung einschließen lassen, durch die der Wohnungsinhalt der studierenden Kinder in der Studentenwohnung mitversichert ist. In so einem Fall sollten Sie sich informieren, welcher Versicherungsschutz genau gegeben ist. Oft entspricht dieser Schutz nämlich nicht dem, was in einer eigenen Haushaltsversicherung für die Studentenwohnung enthalten wäre.

  • Erweiterungsmöglichkeiten

    Der perfekte Versicherungsschutz für mich

     

    Neben den Standardsparten können Sie weitere Punkte in Ihrer Eigenheim-, Haushalts- oder Gebäudeversicherung versichern, sodass der Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Sparten: Naturkatastrophen (Sublimit in der Sturmsparte), unbenannte Gefahren, Fahrräder & E-Bikes und Wertgegenstände.

     

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  • Obliegenheiten & Ausschlüsse

    Wann zahlt meine Haushaltsversicherung nicht?

     

    In Ihrer Haushaltsversicherung gibt es bestimmte Obliegenheiten, denen Sie nachkommen müssen. Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung leistungsfrei und Sie erhalten keine Zahlung. Nicht jedes Versäumnis ist aber automatisch eine Obliegenheitsverletzung, man unterscheidet hier zwischen verschiedenen Kategorien.

     

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  • Was ist, wenn ich umziehe?

    Auf was muss ich bei Umzug achten?

     

    Wenn Sie mit dem Umzug gleichzeitig einen Versicherungswechsel durchführen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich erst ummelden, nachdem die Kündigung an die Versicherung geschickt wurde.  Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet, die bestehende Versicherung auch für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus zu bezahlen.

     

     

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  • Alles rund um Hausbau & Umbau

    Versicherbare Sachrisiken: Hausversicherung

     

    Einige Risiken, die während des Bau- oder Renovierungsprozesses auftreten können, sind ebenfalls versicherbar. Die folgenden Punkte beziehen sich vorwiegend auf Häuser, allerdings ist bei einem Wohnungsumbau eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauwesenversicherung durchaus sinnvoll.

     

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