Skipper-Haftpflichtversicherung
Als Skipper haften Sie grundsätzlich uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Da Haftpflichtschäden sehr kostspielig sein können, ist eine ausreichende Versicherungssummer in der Haftpflichtversicherung wichtig. Hier können Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu € 10 Mio. abschließen.
Die Versicherungssumme, die in den meisten Charterverträgen für Haftpflichtschäden vereinbart ist, ist immer zu gering. In vielen Fällen wissen Sie gar nicht, in welcher Höhe das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. In diesen Versicherungen sind außerdem die Haftungsansprüche der Crew gegen den Skipper nur selten versichert. Zudem besteht das Risiko, dass der Vercharterer seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist und Skipper deswegen überhaupt keinen Haftpflichtschutz haben.
Außerdem gilt Folgendes zu berücksichtigen: Sie haften trotz einer aufrechten Haftpflichtversicherung im Chartervertrag für Sachschäden am Schiff uneingeschränkt persönlich, wenn Ihr Verhalten, das zum Schaden geführt hat, grob fahrlässig war. Ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt wird vom örtlich zuständigen Gericht entschieden.