Unbenannte Gefahren
Im Versicherungsvertrag ist geregelt, was versichert ist und was nicht. Dies sind üblicherweise die sogenannten benannten Gefahren, also die versicherten Sparten. Alles was pro Sparte nicht definiert ist, sind die sogenannten unbenannten Gefahren. Diese können im Rahmen einer EC-Deckung (Extended-Coverage-Deckung) oder „All-Risk“-Versicherung mitversichert werden.
Ein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz hat wieder eigene Ausschlüsse und Versicherungslimits, die von Versicherer zu Versicherer variieren. All-Risk heißt also nicht, dass alles versichert ist, aber deutlich mehr als nur die benannten Gefahren.
Ein Beispiel für eine einen Versicherungsfall mit dem Einschluss der unbenannten Gefahren wäre, wenn sich ein Luster oder eine schwere Deckenlampe von der Decke löst, auf den Glastisch fällt und neben diesem auch noch das Parkett beschädigt.