Was ist, wenn ich umziehe?

Auf was muss ich bei Umzug achten?

 

Wenn Sie mit dem Umzug gleichzeitig einen Versicherungswechsel durchführen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich erst ummelden, nachdem die Kündigung an die Versicherung geschickt wurde.  Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet, die bestehende Versicherung auch für Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus zu bezahlen.

 

Solange Sie noch nicht umgemeldet sind, können Sie die Kündigung wegen Umzug aussprechen. Diese lehnt der Versicherer erst ab, sie wird aber rechtswirksam, sobald der neue Meldezettel bei der Versicherung eingeht.

 

Am besten informieren Sie Ihren Versicherungsmakler früh genug im Vorhinein über

  • die Daten der neuen Wohnung,
  • wann Sie den Schlüssel der neuen Wohnung bekommen,
  • wann Sie den Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben wollen,
  • und wann Sie sich voraussichtlich auf die neue Adresse ummelden

 

So können alle rechtlichen Fristen für den Versicherungswechsel eingehalten werden und einem Versicherungsschutz, der perfekt auf Ihr neues Wohnobjekt zugeschnitten ist, steht nichts mehr im Weg.

 

Beim Kauf eines Hauses übernehmen Sie automatisch die Eigenheimversicherung des Vorbesitzers. Sie geht mit der Grundbucheintragung automatisch auf den neuen Erwerber über. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie vier Wochen Zeit, die Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Eine Kündigung vor der Eintragung ins Grundbuch ist nicht möglich, da Sie bis dahin nicht die Rechte am Vertrag haben, weil Sie noch nicht der Eigentümer sind.

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