Was zu viel ist, ist zu viel: Erhöhte Kraftanstrengung
Sie schieben einen Wagen an und wenden viel Kraft auf, dabei reißt Ihre Achillessehne. Sie helfen Ihren Freunden beim Siedeln und heben eine sehr schwere Kiste auf. Dabei übernehmen Sie sich und es kommt zu einem instabilen Wirbelbruch.
Ist das versichert?
Eigentlich nicht. Im Versicherungswesen wird der Begriff Unfall als „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ definiert. In diesem Fall hat nichts plötzlich von außen auf Ihren Körper eingewirkt.Sie haben viel Kraft aufgewendet und eine Bewegung bewusst schwierig gestaltet. Der Unfall wurde also durch erhöhte Kraftanstrengung herbeigeführt und Ihre Versicherung ist leistungsfrei.
Sie können die erhöhte Kraftanstrengung allerdings großteils mitversichern lassen. In den meisten Fällen ist dieser Punkt in Ihren Bedingungen inkludiert, bei älteren Tarifen aber eventuell noch nicht.
Selbst bewegt ist selbst verschuldet: Eigenbewegung
Wenn ein Unfall aufgrund einer Eigenbewegung passiert, kann das als Ausschlussgrund gelten. Das ist deswegen so, weil der Begriff Unfall im Versicherungswesen als „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ definiert wird, welches „unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung“ herbeiführt.
Hier ein Beispiel zur Eigenbewegung: Beim Joggen knicken Sie mit dem Fuß um und bemerken Schmerzen in Ihrem Knöchel. Im Krankenhaus stellt sich heraus, dass Ihre Bänder gerissen sind. Der Unfall ist aufgrund Ihrer eigenen Bewegung, dem Joggen, passiert und Ihre Versicherung ist leistungsfrei. Dieses Ereignis war zwar unfreiwillig, aber nicht „von außen auf den Körper einwirkend“.
Es kann allerdings auch der Fall sein, dass Sie unbeabsichtigt von Ihrem ursprünglich geplanten Bewegungsablauf abweichen. In diesem Fall passiert der Unfall zwar aufgrund einer Eigenbewegung, diese wurde aber durch ein „plötzlich von außen auf Ihren Körper einwirkendes Ereignis“ so beeinflusst, dass es „unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung“ kam. Dies entspricht der Definition des Unfallbegriffs und ist auch ohne das Miteinschließen der Eigenbewegung versichert.
Wenn Sie also beim Joggen eine Gehsteigkante übersehen, unglücklich auf dieser aufkommen, mit dem Fuß umknicken und Ihre Bänder reißen, ist Ihre Versicherung in der Leistungspflicht. Sie haben die Gehsteigkante übersehen, also war diese nicht Teil Ihres ursprünglich geplanten Bewegungsablaufs.
Erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung, worin liegt der Unterschied?
Die Grenze zwischen erhöhter Kraftanstrengung und Eigenbewegung ist nicht immer so leicht festzulegen. Wann ist beispielsweise das Heben der Kiste eine erhöhte Kraftanstrengung, wann eine reguläre Eigenbewegung?
Das kann von Person zu Person unterschiedlich sein. Auch das Mitwirken einer Vorerkrankung kann Einfluss darauf haben, wie die Leistung Ihrer Versicherung ausfällt.
Unfallhergang |
Ohne besondere Vereinbarung |
Vereinbarung: erhöhte Kraftanstrengung |
Vereinbarung: Eigenbewegung |
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Herkömmlicher Unfallbegriff |
versichert |
versichert |
versichert |
Abweichen vom geplanten Bewegungsablauf |
versichert |
versichert |
versichert |
Unfall durch erhöhte Kraftanstrengung |
nicht versichert |
versichert |
nicht versichert |
Unfall durch Eigenbewegung |
nicht versichert |
nicht versichert |
versichert |