Ausschlussgrund: Alkohol im Blut
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls Alkohol im Blut hatten, ist Ihre Unfallversicherung im Regelfall leistungsfrei. Dabei ist es ganz egal, ob Sie nur ein Bier oder deutlich mehr getrunken haben.
Bei dieser Regelung gibt es natürlich wieder Ausnahmen, die vom jeweiligen Versicherer bzw. auch von guten Sideletter-Vereinbarungen der VersicherungsmaklerInnen abhängig sind. Bei guten Unfallversicherungen ist es egal, wie viel Alkohol Sie getrunken haben. Die Versicherung wird ihre Leistung erbringen.
Wenn bei Ihrem Unfall ein strafrechtliches Vergehen festgestellt wird, wird es allerdings kompliziert und es kann eventuell zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung kommen.
Es gibt sogar Versicherer, die voll in der Leistungspflicht sind, wenn man alkoholisiert einen Autounfall verursacht oder es bei der letzten Abfahrt nach dem Après-Ski zu einem Unglück auf der Skipiste kommt. Egal wie viel man getrunken hat. Wir wollen dafür allerdings keine Werbung machen, da es immer besser ist, nüchtern zu fahren.