Auf einem Tisch sind hölzerne Dominosteine aufgestellt, die umkippen. Ein Mann hält seine Hand zwischen die Steine, um zu verhindern, dass auch die hinteren Steine umfallen.

Risiken minimieren

No Risk No Fun?

 

Manchmal ist es nicht so schlecht, ein Risiko einzugehen – bei Finanzierungen geht man dann aber doch lieber auf Nummer sicher. Natürlich kann man aber auch in diesem Bereich mit einigen unvorhergesehenen Ereignissen konfrontiert werden.

 

Die gute Nachricht: Viele dieser Risiken können versichert werden und auch für die nicht versicherbaren Risiken gibt es meistens gute Lösungsstrategien.

 

 

Versicherbare personenbezogene Risiken: Krankheit, Unfall & Ableben

 

Leider kann immer etwas passieren, das kurz- oder langfristig zu einem geringeren Einkommen oder Verdienstausfall führt. In so einem Fall kann eine zu hohe Kreditrate zu einer großen Belastung für die Betroffenen werden. Einige dieser Punkte können versichert werden, das betrifft die Berufsunfähigkeit, die Unfallinvalidität und den Worstcase: das Ableben.  

 

Die einzige Versicherung, die von einer Bank bei einer Finanzierung verlangt werden darf, ist eine reine Ablebensversicherung. Oft wird eine solche nur empfohlen und muss nicht verpfändet werden.

 

Eine Verpfändung der Ablebensversicherung bedeutet, dass die Versicherung bei der Bank als Sicherheit hinterlegt wird. Dies zieht drei Konsequenzen nach sich:  

  1. Änderungen im Versicherungsvertrag dürfen nur mit Zustimmung der Bank durchgeführt werden.  
  2. Seitens der Bank wird die Unanfechtbarkeitsklausel. Dadurch sind Selbstmord und einfache Obliegenheitsverletzungen bereits von Anfang an mitversichert. Ohne Verpfändung an eine Bank kann diese Klausel nicht eingeschlossen werden.
  3. Im Ablebensfall hat die Bank, unabhängig vom Bezugsrecht der Angehörigen, als erster Anspruch auf den Auszahlungsbetrag. Dieser Anspruch besteht allerdings maximal auf die Summe, die für die gänzliche Schuldentilgung notwendig ist. 

 

Die oben genannten Versicherungen müssen Sie nicht bei der Bank abschließen. Sie können auf den gesamten Markt zurückgreifen. Wir sind Ihnen hier gerne als Versicherungsmakler behilflich.

 

 

Versicherbare Sachrisiken: Hausversicherung

 

Einige Risiken, die während des Bau- oder Renovierungsprozesses auftreten können, sind ebenfalls versicherbar. Die folgenden Punkte beziehen sich vorwiegend auf Häuser, allerdings ist bei einem Wohnungsumbau eine Bauherrenhaftpflicht und eine Bauwesenversicherung durchaus sinnvoll.

 

  1. Rohbauversicherung

  2. Grundstückshaftpflicht
    Haftung der Grundstückseigentümer, falls sich jemand auf dem Grundstück verletzt

  3. Bauherrenhaftpflicht
    Haftung der Bauherren (= die Personen, die einen Bau beauftragen)

  4. Bauwesenversicherung
    eine Art “Kaskoversicherung” für das Gebäude während der Bauzeit

  5. Gebäudeversicherung
    Diese sollte nach der Rohbauversicherung, spätestens mit dem Einbau der Fenster, aufrecht sein. Während meistens auf die üblichen Dinge, wie zum Beispiel Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherungen, geachtet wird, werden weitere wichtige Sparten oft vergessen.

    1. Katastrophenschäden
      Hochwasser, Vermurung, Lawinen etc.

    2. Wasserrückstauschäden und Eintritt von Niederschlagswasser

    3. Erweiterte Gebäudeinstallationen
      Photovoltaik, Wärmepumpen, Solaranlagen etc.

    4. Stromschwankungsschäden
      Umfasst sämtliche Formen der Überspannung und nicht nur den indirekten Blitzschlag. Besonders am Land empfehlenswert.

    5. Gebäudeverglasung
      Versichert nicht nur die Außenfenster, sondern zum Beispiel auch einen verglasten Wintergarten, Glasdächer etc.

 

 

Nicht versicherbare Risiken: Jobverlust

 

Lange Kreditlaufzeit als Sicherheit beim Hypothekarkredit

 

Nicht versicherbar sind etwa unvorhersehbare familiäre oder private Ereignisse oder auch der Jobverlust. Eine gute Lösung in so einem Fall ist, die vereinbarte Kreditlaufzeit des Hypothekarkredits voll in Anspruch zu nehmen.

 

Wenn Sie eine Finanzierung mit einer langen Laufzeit aufnehmen, können Sie freiwillig mehr zurückzahlen als die Mindestrate. Dies ist entweder durch einen zusätzlichen Dauerauftrag möglich und/oder durch Sondertilgungen. Damit verkürzen Sie automatisch die Laufzeit.

 

Alternativ kann man in so einem Fall den Kreditbetrag auf die restliche Laufzeit anpassen. Das hilft insbesondere bei einem Verdienstausfall oder dergleichen. Der ausständige Betrag, der durch Ihre Sondertilgungen geringer geworden ist, wird also auf die restliche Laufzeit gestreckt. So sollte die monatliche Rate auch mit einem geringeren Einkommen noch leistbar sein.

 

Es gibt Unterschiede darin, wie und wann Sondertilgungen möglich sind, je nachdem, ob Sie einen fixen oder variablen Zinssatz wählen.

 

Wenn Sie eine kürzere Laufzeit vereinbart hätten und die monatlichen Zahlungen zu hoch werden würde, muss um eine Laufzeitverlängerung angesucht werden, was einer neuen Kreditanfrage gleichkommt. Diese neue Finanzierung muss zu zukünftigen Konditionen vereinbart werden, die wir noch nicht kennen. Wenn man dringend eine Laufzeitverlängerung benötigt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kondition sich verschlechtert bzw. teurer wird.

 

 

Risiko: Zinsen verändern sich

 

Gegen Zinsschwankungen können Sie sich absichern, indem Sie einen fixen Zinssatz vereinbaren. Neben seinen Vorteilen hat ein fixer Zinssatz aber natürlich auch Nachteile gegenüber einem variablen Zinssatz. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

 

 

Risiko: Bank geht in Konkurs

 

Seit der Finanzkrise 2008 mit dem Konkurs der Lehman Brothers sind Banken meistens gerettet worden, bevor sie in Konkurs gegangen sind. Aber niemand weiß, ob das auch in Zukunft so sein wird. Es fehlen die Erfahrungswerte, um genau sagen zu können, was passieren würde, wenn eine Bank nicht vom Staat gerettet wird.

 

In so einem Fall muss man damit rechnen, dass bestehende Finanzierungen fällig gestellt werden und man sich um eine Umschuldung bemühen muss. Falls die Bank von einer anderen Bank übernommen wird, könnte es sein, dass die Finanzierung mit den bestehenden Konditionen bleibt. Es wäre aber auch möglich, dass man als Schuldner neue Konditionen akzeptieren muss.

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