Feststellung der dauerhaften Invalidität

Wie wird die dauerhafte Invalidität festgestellt?

 

Es wird von geringer bis zu hoher Invalidität unterschieden. Der Invaliditätsgrad wird von unabhängigen Sachverständigen bemessen. Diese Sachverständige sind Ärztinnen und Ärzte, die von Ihrer Versicherung beauftragt werden. Die Schwere der Invalidität hat Einfluss darauf, wie hoch die Leistung der Unfallversicherung ausfällt. Sie wird mit einer Gliedertaxe bewertet.

 

Als Versicherungsnehmer möchten Sie möglichst viel Leistung erhalten, während Ihre Versicherung natürlich nicht unbedingt den Höchstbetrag bezahlen möchte. Deshalb sind Sachverständige wichtig, die das Gutachten objektiv erstellen.

 

Sie sollten darauf achten, dass Ihre Versicherung nicht immer denselben Sachverständigen beauftragt. Dieser könnte nämlich aufgrund eines Naheverhältnisses befangen sein und zugunsten der Versicherung entscheiden.

 

Optimal für Sie sind Sachverständige in Ihrer Nähe. Als VersicherungsnehmerIn haben Sie außerdem ein Vorschlagsrecht. Wenn Sie also gute Erfahrungen mit bestimmten ÄrztInnen gemacht haben, können Sie vorschlagen, dass diese von Ihrer Versicherung beauftragt werden.

 

 

Wann wir die dauerhafte Invalidität festgestellt?

 

Da frühestens nach einem Jahr von einer bleibenden Beeinträchtigung gesprochen werden kann, wird der Invaliditätsgrad bei einer privaten Unfallversicherung meistens erst ein Jahr nach dem Unfall bemessen. Ihre Unfallversicherung sowie auch Sie selbst sind berechtigt, den Grad der dauerhaften Invalidität jährlich, bis zu vier Jahre nach dem Unfall, ärztlich neu bemessen zu lassen.

 

In manchen Fällen ist eine Neubemessung nur bis zu drei Jahre nach dem Unfall möglich. Die genaue Frist dafür ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.

 

Das hat den Grund, dass die Situation sich in dieser Zeit verbessern oder auch verschlechtern könnte. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, wie etwa bei einer Amputation, kann die dauerhafte Invalidität früher festgestellt werden.

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