Eine Frau liegt am Fuß einer Treppe, nachdem sie gestürzt ist. Um Sie herum liegen Einkäufe, ihre Tasche, eine Kamera und ein Geburtstagsgeschenk.

Gesetzliche & private Unfallversicherung

Wer zahlt wann?

 

Die meisten von uns haben eine gesetzliche sowie eine private Unfallversicherung. Nicht alle wissen aber, für welchen Bereich die jeweilige Unfallversicherung zuständig ist.

 

Die Frage, die sich stellt, ist also: Wer versichert was?

 

Der wesentliche Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Geltungsbereich. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Arbeitsunfälle, während die private Unfallversicherung alle Unfälle weltweit versichert.

 

Im Schnitt machen Haushalts- und Freizeitunfälle etwa 75 % aller Unfälle aus. Genau deshalb ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Diese deckt genau die Unfälle ab, die im Haushalts- und Freizeitbereich passieren.

 

Ein weiterer Unterschied liegt im Bereich der Prämienbezahlung: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wird im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Bei DienstnehmerInnen sind diese in den Lohnnebenkosten enthalten. Die Prämie einer privaten Unfallversicherung müssen Sie als VersicherungsnehmerIn zusätzlich bezahlen.

 

Im Regelfall wird der Leistungsantrag immer zuerst bei der gesetzlichen Unfallversicherung eingereicht. Wenn die Kosten nicht oder nur zum Teil übernommen werden, übernehmen private Unfallversicherungen die Kosten.

 

 

Arbeitsunfall vs. Freizeitunfall

 

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die am Arbeitsplatz, im Homeoffice, auf Wegen zur Arbeit und nach Hause sowie bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeit (Schulungen, Interessensvertretungen etc.) passieren. Freizeitunfälle passieren in der Freizeit, also im privaten Risikobereich.

 

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit gilt nur als Arbeitsunfall, wenn es sich dabei um den direkten, also zeitlich kürzesten, Weg handelt. Falls dieser Weg aufgrund eine Streckensperre nicht gewählt werden kann, ist auch ein Umweg bei der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert.

 

Die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Freizeitunfall ist nicht immer einfach:

 

  • Sie fahren von der Arbeit nach Hause und kaufen auf dem Weg noch Lebensmittel ein. Auf dem Parkplatz vor dem Geschäft kommt es zu einem Unfall. Dieser gilt als Arbeitsunfall.
  • Sie fahren von der Arbeit nach Hause und bleiben bei einem Einkaufszentrum stehen, um gemütlich zu shoppen und einen Kaffee zu trinken. Auf dem Parkplatz kommt es zu einem Unfall. Hier kann man davon ausgehen, dass es sich um einen Freizeitunfall handelt.

 

Bei einer privaten Unfallversicherung ist es egal, ob es ein Freizeit- oder Arbeitsunfall ist. Sie sind versichert.Jeanquartier & Partner

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