Zu alt für eine Kaskoversicherung?
Wenn ein Kfz ein gewisses Alter erreicht, kann es sein, dass sich eine Kaskoversicherung nicht mehr auszahlt. Der Wagenwert ist dann schon so gering, dass Ihre Versicherung sowieso die Totalschadenklausel anwenden würde.
Was ist ein Teilschaden, was ein Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten geringer als der aktuelle Wagenwert sind, wird der Versicherungsfall als Teilschaden angesehen. Ist aber der Wagenwert geringer als die Reparaturkosten, gilt der Versicherungsfall als Totalschaden. In so einem Fall wird bei älteren Kfz, die ohnehin schon einen geringeren Wagenwert haben, oft die Totalschadenklausel angewendet.
Auch ein Diebstahl ist ein Totalschaden. Nach einer Wartefrist von vier Wochen, kann der Wiederbeschaffungswert erstattet werden, wenn das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit nicht wieder aufgefunden wurde.
Wenn Ihr Versicherer nach einem Kaskoschaden die Totalschadenklausel anwendet, habe Sie kein Recht mehr darauf, Ihr Kfz auf Versicherungskosten reparieren zu lassen. Da die Schadensreparatur mehr kosten würde als der errechnete Restwert Ihres Kfz, ersetzt Ihr Kfz-Kaskoversicherer lediglich den aktuellen Wert des Fahrzeuges. Der Kaskoversicherungsvertrag kann anschließend aufgelöst werden. Ihre Versicherung ersetzt aber nicht einfach so den gesamten Wagenwert, sondern holt sich zunächst Angebote von Autoverwertungsunternehmen ein, die bereit sind, eine gewisse Summe für weiterverwendbare Teile Ihres Autos zu bezahlen. Die Unternehmen verkaufen diese Teile weiter und entsorgen das Kfz anschließend. Dazu ein Beispiel: Sie könnten sich in diesem Fall natürlich auch dazu entscheiden, das Auto nicht zum Verwertungsunternehmen zu bringen und eine Reparatur vorzunehmen. Von der Versicherung würden sie trotzdem nur 500 € erhalten. Den Rest der Kosten müssten Sie selbst übernehmen. Wenn der Wert Ihres Wagens unter 5.000 Euro liegt oder das Kfz schon älter als neun Jahre alt ist, wird es vermutlich gar nicht mehr möglich sein, eine Kaskoversicherung dafür zu bekommen. Die genauen Annahmerichtlinien sind aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Was ist die Totalschadenklausel?
WAGENWERT
- Autoverwertungsunternehmen
- Selbstbehalt
= Versicherungsleistung
2.000 €
1.200 €
300 €
500 €