Eine braune Kuh hält den Kopf durch das Beifahrerfenster eines Autos und blickt in die Kamera. Im Hintergrund sieht man noch weitere Kühe.

Ausschlussgründe der Kfz-Versicherung

  • Prämie nicht bezahlt

    Nicht bezahlt = nicht versichert

     

    So wie Ihr Versicherer haben auch Sie als VersicherungsnehmerIn Pflichten. Eine sehr wichtige davon ist das Einzahlen der Versicherungsprämie.

     

    Wenn Sie dies vergessen, kann das zu einer Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung führen.

     

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  • Grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzung & Vorsatz

    Versehen oder Vorsatz, das ist hier die Frage

     

    Es kann immer passieren, dass etwas schiefgeht, wenn man im Straßenverkehr einen Fehler macht. Wenn Sie einfach Pech hatten, ist Ihre Versicherung in der Leistungspflicht.

     

    Anders sieht es aus, wenn Sie grob fahrlässig handeln, eine Obliegenheitsverletzung begehen oder sogar vorsätzlich Schäden verursachen.

     

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  • Totalschadenklausel

    Zu alt für eine Kaskoversicherung?

     

    Wenn ein Kfz ein gewisses Alter erreicht, kann es sein, dass sich eine Kaskoversicherung nicht mehr auszahlt. Der Wagenwert ist dann schon so gering, dass Ihre Versicherung sowieso die Totalschadenklausel anwenden würde.

     

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Wieso will meine Versicherung nicht zahlen?

 

Es gibt Fälle, in denen Ihre Kfz-Versicherung aussteigen kann und nicht verpflichtet ist, eine Versicherungsleistung zu erbringen. Das Letzte, was man nach einem Autounfall möchte, ist gleich die nächste böse Überraschung zu erleben und mit den Kosten alleine dazustehen.

 

Deshalb sollten Sie sich vorher darüber informieren, auf was Sie achten müssen. Hier erfahren Sie mehr zu den Ausschlussgründen, die es im Bereich der Kfz-Versicherung gibt.

  • Prämie nicht bezahlt

    Nicht bezahlt = nicht versichert

     

    So wie Ihr Versicherer haben auch Sie als VersicherungsnehmerIn Pflichten. Eine sehr wichtige davon ist das Einzahlen der Versicherungsprämie.

     

    Wenn Sie dies vergessen, kann das zu einer Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung führen.

     

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  • Grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzung & Vorsatz

    Versehen oder Vorsatz, das ist hier die Frage

     

    Es kann immer passieren, dass etwas schiefgeht, wenn man im Straßenverkehr einen Fehler macht. Wenn Sie einfach Pech hatten, ist Ihre Versicherung in der Leistungspflicht.

     

    Anders sieht es aus, wenn Sie grob fahrlässig handeln, eine Obliegenheitsverletzung begehen oder sogar vorsätzlich Schäden verursachen.

     

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  • Totalschadenklausel

    Zu alt für eine Kaskoversicherung?

     

    Wenn ein Kfz ein gewisses Alter erreicht, kann es sein, dass sich eine Kaskoversicherung nicht mehr auszahlt. Der Wagenwert ist dann schon so gering, dass Ihre Versicherung sowieso die Totalschadenklausel anwenden würde.

     

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