Nicht bezahlt = nicht versichert
So wie Ihr Versicherer haben auch Sie als VersicherungsnehmerIn Pflichten. Eine sehr wichtige davon ist das Einzahlen der Versicherungsprämie. Wenn Sie dies vergessen, kann das zu einer Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung führen.
Nichtbezahlen der Erstprämie
Jede Versicherung ist leistungsfrei, wenn die Erstprämie (§ 38 VersVG) nicht bezahlt wird. Am besten zahlen Sie diese unverzüglich nach Zusendung der Erstpolizze ein.
Sollte die Erstprämie nicht abgebucht werden können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung des Versicherers. Es besteht kein Versicherungsschutz bis diese Summe auf dem Konto des Versicherers eingegangen ist. Sollte die Folgeprämie (§ 39 VersVG) nicht eingezahlt werden, erhalten Sie eine qualifizierte Mahnung. Die Post stellt Sie Ihnen als eingeschriebenen Brief zu. Nach Erhalt dieses Briefes ist der Versicherungsschutz noch 13 Tage aufrecht. Ab dem 14. Tag nach der Zustellung ist Ihre Versicherung leistungsfrei. Wenn Sie nicht vor Ort sind, um den Brief persönlich entgegenzunehmen, wird Ihnen ein gelber Zettel im Briefkasten hinterlassen. Auch dieser Zustellversuch gilt als Zustellung und damit als Start der Frist.
Nichtbezahlen der Folgeprämie