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Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Gut für die Umwelt, gut für den Preis...

 

Seit 2021 spielt der CO2-Ausstoß Ihres Kfz vermehrt eine Rolle bei der Höhe Ihrer Versicherungsprämie etc. Dies betrifft auch die NoVA (Normverbrauchsabgabe).

 

 

Was ist die Normverbrauchsabgabe?

 

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist im Kaufpreis des Neuwagens enthalten. Die Höhe der NoVA hängt vom Fahrzeugpreis ab. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer, die für Pkw, Kombi und Krafträder anfällt, wenn eines dieser Fahrzeuge

 

  • für den Straßenverkehr erstzugelassen oder
  • an den Kunden geliefert wird.

 

Der zweite Punkt gilt auch für Gebrauchtwägen, die aus dem Ausland importiert werden. In diesem Fall muss die Steuer bei der erstmaligen Typisierung in Österreich abgeführt werden.

 

Für gewisse Fahrzeuge fällt keine NoVA an:

 

  • Kfz, die hauptsächlich zum Transport von Menschen mit Behinderung verwendet werden
  • Anhänger
  • reine Elektrofahrzeuge
  • Diplomaten-, Fahrschul- Vorführfahrzeuge
  • Taxis
  • Miet-, Gästewagen
  • Oldtimer

 

 

Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab 2021

 

Mit 1. Jänner 2021 hat der CO2-Ausstoß in (g/km) eines Kfz größeren Einfluss auf die NoVA: Der CO2-Abzugsbetrag wird gesenkt. Das bedeutet für etwa die Hälfte aller Neufahrzeuge eine Erhöhung der NoVA um einen Prozentpunkt.

 

Die NoVA ist ab dem 1. Juli 2021 auch für Klein-Lkw fällig. Ab diesem Datum gilt ein neuer Höchststeuersatz für Motorräder: 30 % statt 20 %. Ebenfalls eingeführt wird die NoVA-Befreiung für Leasingwägen, die hauptsächlich für den Transport von Menschen mit Behinderung verwendet werden.

 

 

Berechnen der NoVA

 

Die NoVA kann mit dieser Formel berechnet werden. (Stand 2021)

 

(CO2-Emissionswert – 112) ÷ 5 = Steuersatz × Bemessungsgrundlage (+ 40 Euro je Gramm CO2 über 275 g/km) – 350 Euro

 

Oder auch ganz bequem mit diesem kostenlosen NoVA-Rechner.

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