Vier Freundinnen sitzen in einem Auto und schauen erschrocken nach vorne. Sie haben den Mund und die Augen vor Entsetzen weit aufgerissen.

Nach dem Unfall

  • Verhalten nach einem Unfall

    Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

     

    Es ist passiert: Ein Unfall. Sie stehen fassungslos vor der rauchenden Motorhaube Ihres Autos und wollen Ihren Augen nicht trauen.

     

    Ihrem Unfallgegner scheint es nicht besser zu gehen. Zum Glück scheint keiner verletzt zu sein, ärgerlich ist es aber trotzdem.

     

    Was sollen Sie jetzt tun?

     

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  • Schäden am eigenen Kfz: Schadenmeldung

    Kaskoschaden, und was jetzt?

     

    Sie stehen am Parkplatz des Einkaufszentrums vor Ihrem Auto. Eine faustgroße Delle prangt in der Beifahrertür. Der Lack rundherum ist abgekratzt. Ihren Seitenspiegel finden Sie drei Meter weiter in einem Blumenbeet liegen.

     

    Sie ärgern sich. Sie regen sich auf.

     

    Aber was sollten Sie tun, wenn Sie damit fertig sind?

     

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  • Wertminderung nach dem Unfall

    Minderwert ist nicht gleich minderwertig

     

    Wenn Sie mit Ihrem Kfz einen Unfall haben, gilt es ab diesem Zeitpunkt als Unfallwagen. Ein vorbeschädigtes Kfz nicht zum gleichen Preis verkauft werden wie ein unbeschädigtes Kfz, das ansonsten gleichwertig ist. Kurz gesagt: Ihr Kfz ist nach einem Unfall nicht mehr so viel Wert wie davor.

     

    Für diese Wertminderung werden Sie nur dann entschädigt, wenn Sie es explizit anfordern.

     

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Nach dem ersten Schreck

 

Ein Unfall ist ein ärgerliches Ereignis für alle Beteiligten. In glücklichen Fällen ist niemand verletzt. Die Kfz können allerdings trotzdem schwer beschädigt sein. Wichtig ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und die nötigen Schritte einleiten, um Ihre Versicherung über den Unfall zu informieren.

 

Natürlich hoffen wir, dass Sie im Straßenverkehr immer auf sich selbst und Ihre Verkehrsteilnehmer Acht geben. Für den Fall, dass es wirklich einmal zu einem Unfall kommen sollte, werden Sie hier bestens darüber informiert, wie Sie sich direkt nach einem Unfall richtig verhalten und wie eine Schadenmeldung funktioniert. 

  • Verhalten nach einem Unfall

    Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

     

    Es ist passiert: Ein Unfall. Sie stehen fassungslos vor der rauchenden Motorhaube Ihres Autos und wollen Ihren Augen nicht trauen.

     

    Ihrem Unfallgegner scheint es nicht besser zu gehen. Zum Glück scheint keiner verletzt zu sein, ärgerlich ist es aber trotzdem.

     

    Was sollen Sie jetzt tun?

     

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  • Schäden am eigenen Kfz: Schadenmeldung

    Kaskoschaden, und was jetzt?

     

    Sie stehen am Parkplatz des Einkaufszentrums vor Ihrem Auto. Eine faustgroße Delle prangt in der Beifahrertür. Der Lack rundherum ist abgekratzt. Ihren Seitenspiegel finden Sie drei Meter weiter in einem Blumenbeet liegen.

     

    Sie ärgern sich. Sie regen sich auf.

     

    Aber was sollten Sie tun, wenn Sie damit fertig sind?

     

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  • Wertminderung nach dem Unfall

    Minderwert ist nicht gleich minderwertig

     

    Wenn Sie mit Ihrem Kfz einen Unfall haben, gilt es ab diesem Zeitpunkt als Unfallwagen. Ein vorbeschädigtes Kfz nicht zum gleichen Preis verkauft werden wie ein unbeschädigtes Kfz, das ansonsten gleichwertig ist. Kurz gesagt: Ihr Kfz ist nach einem Unfall nicht mehr so viel Wert wie davor.

     

    Für diese Wertminderung werden Sie nur dann entschädigt, wenn Sie es explizit anfordern.

     

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