Motorbezogene Versicherungssteuer
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer handelt es sich um eine Besitzsteuer. Sie ist Teil Ihrer Haftpflichtversicherungsprämie. Sie müssen diese Steuer regelmäßig bezahlen, wenn Sie ein Kfz für den Straßenverkehr zulassen wollen.
Es ist dabei ganz egal, ob Sie viel oder wenig mit Ihrem Kfz fahren. Die Höhe der motorbezogenen Steuer wird dadurch nicht beeinflusst.
Wann bezahle ich keine motorbezogene Versicherungssteuer?
Für folgende Kfz fällt keine motorbezogene Versicherungssteuer an:
- reine Elektrofahrzeuge
- Kfz, die hauptsächliche für den Transport von Menschen mit Behinderung verwendet werden
Wenn Sie mehrere Kfz mit einem Wechselkennzeichen fahren, bezahlen Sie die motorbezogene Steuer für das Kfz mit der stärksten Leistung.
Wie teuer ist die motorbezogene Steuer?
Die motorbezogene Steuer bezieht sich auf die Leistung (in kW) des Verbrennungsmotors. Für alle Kfz, die nach dem 1. Oktober 2020 erstangemeldet worden sind, spielt auch der CO2-Emissionswert eine Rolle.
Ab dem 1. Jänner 2021 wird die motorbezogene Steuer jedes Jahr angepasst. Dieser neue Steuersatz gilt dann aber nicht rückwirkend auf Kfz, die davor angemeldet worden sind. Sie betreffen solche Kfz, die nach der Anpassung zum ersten Mal zugelassen werden.
Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel, wie der CO2-Ausstoß die Höhe der motorbezogenen Steuer beeinflussen kann: Ein Volvo mit einem Neupreis von 81.516 € hat eine Leistung von 173 kW. Die Versicherungsprämie (Haftpflicht- + Kaskoversicherung) ohne motorbezogene Steuer für dieses Kfz beträgt 1.449,03 €.
Bei einem CO2-Ausstoß von 177 g/m3 macht die motobezogene Steuer 1.468,80 € aus. Bei einem CO2-Ausstoß von 300 g/m3 hingegen beträgt sie bereits 2.531,52 € (Stand 01.01.2021). Die motorbezogene Steuer hat sich also um über 70% erhöht.
CO2-AUSSTOS |
177 g/m3 |
300 g/m3 |
MOTORBEZOGENE STEUER |
1.468,80 € |
2.531,52 € |
VERSICHERUNGSPRÄMIE |
2.917,83 € |
3.980,55 € |
Es kann sich also durchaus lohnen, beim Kauf eines Neuwagens auf den CO2-Ausstoß zu achten.