Bauherrenmodell - Zinshausanteil
Bei einer Investition in ein Bauherrenmodell erwerben Sie einen Anteil einer größeren Liegenschaft. Wenn es eine Altsubstanz gibt, auf welcher eine neue Immobile gebaut werden soll, kann um die Förderung eines Bauherrenmodells angesucht werden. Diese bietet in weitere Folge die Möglichkeit, diese Immobilie auf 15 Jahre steuerlich abzusetzen. Das ist auch der Fall, wenn das alte Objekt abgerissen und ein neues gebaut wird.
In der Steiermark gibt es eine Sonderform des Bauherrenmodells: Hierbei erwerben Sie einen Anteil an einem Zinshaus, der einer Wohneinheit zugeordnet und in weiterer Folge parifiziert wird. Damit sind sie Eigentümer einer parifizierten Wohneinheit und genießen dabei die Vorteile eines Bauherrenmodells.
Bauherrenmodelle werden staatlich gefördert und als Investor können Sie viele steuerliche Vorteile nutzen. Hierbei werden Zuschüsse und Förderungen von Bund, Land und Gemeinden genutzt, um einen zusätzlichen Ertrag zu erzielen.
Auch das Vermietungsrisiko ist gering. Bei Bauherrenmodellen gibt es nämlich eine gesetzliche Mietobergrenze im Zeitraum der Abschreibung und Förderungen von aktuell etwa 7,50 €/m² (Stand 2022). Das macht die Wohnungen für Mieter preislich sehr interessant, was die Nachfrage steigert. Sollte es dennoch einmal zu einem Mietausfall kommen, werden die dadurch entstehenden Verluste auf alle Inhaber aufgeteilt, sodass der Mietausfall nicht nur einen einzigen Investor trifft.
Das Mindestinvestitionsvolumen bei Bauherrenmodell liegt, je nach Modell, bei etwa 120.000 - 200.000 €. Errechnet man noch eine Wertsteigerung der Liegenschaft, so ist diese Form der Immobilieninvestition sicherlich eine der interessantesten am heimischen Markt.