Eine Familie fährt in einem Auto eine Landstraße entlang. Die Sonne geht auf und um sie herum ist nur Natur. Sie schauen durch das Dachfenster ihres Autos und haben die Hände vor Freude in die Luft gestreckt.

Wie komme ich zu meinem Kfz-Versicherungsschutz?

Wie komme ich zu meinem Kfz-Versicherungsschutz?

 

Sie haben ein neues Kfz und möchten am liebsten sofort losfahren. Davor müssen Sie das Kfz natürlich zuerst anmelden und sich um einen Versicherungsschutz kümmern. Wie komme ich also so schnell wie möglich zu Ihrem Versicherungsschutz?

 

 

Schritt 1: Anmeldung des Kfz

 

Damit Sie ihr Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden können, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers. Diese senden wir Ihnen zu, sobald Sie eines der Versicherungsangebote, die wir für Sie bei verschiedenen Versicherern einholen, annehmen. Mit dieser Versicherungsbestätigung können Sie zur Zulassungsstelle Ihrer Wahl gehen und Ihr Kfz wie dieser Checkliste beschrieben anmelden.

 

Jetzt haben Sie eine Versicherungsbestätigung und ein angemeldetes Kfz, was aber noch fehlt ist der eigentliche Versicherungsantrag und somit der vollständige Versicherungsschutz. Die Kfz-Kaskoversicherung und die volle Kfz-Haftpflichtversicherungssumme sind nämlich erst gültig, sobald der Versicherungsantrag beim Versicherer eingereicht worden ist. Davor gilt in der Kfz-Haftplichtversicherung nur die Mindestversicherungssumme von etwa 7,79 Mio. € (Stand 2020).

 

Am besten informieren Sie uns im Vorhinein, wann Sie in etwa planen, zur Zulassungsstelle zu gehen. So wissen wir Bescheid und können den Antrag so schnell wie möglich, nachdem wir von Ihnen den Scan des Zulassungsscheins gemailt bekommen haben, bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen.

 

 

Schritt 2: Scan des Zulassungsschein

 

Damit wir den Antrag bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen können, brauchen wir einen Scan von Ihrem Zulassungsschein, den Sie bei der Anmeldung an der Zulassungsstelle erhalten. Wenn Sie keinen Scanner zuhause haben, können Sie Ihren Zulassungsschein ganz einfach mit Ihrem Smartphone scannen.

 

Im Zulassungsschein befinden sich alle Daten und technischen Details, die wir zur Antragstellung brauchen, wie etwa das Kennzeichen und die genaue Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Sobald der fertige Antrag von uns an den Versicherer gesendet wird, gilt der volle vereinbarte Versicherungsschutz.

 

Wir benötigen einen Scan des vierseitigen Zulassungsscheins, der beim Fahren im Straßenverkehr immer im Kfz mitgeführt werden muss, nicht des kürzeren dreiseitigen Zulassungsscheins, der am Typenschein angeheftet ist.

 

 

 

Schritt 3: Warten auf Bestätigung bei Kfz-Kaskoversicherung

 

Warten Sie, nachdem Sie uns den Scan Ihres Zulassungsschein gesendet haben, auf einen kurzen Anruf von uns, in dem wir Ihnen bestätigen, dass Ihr Kfz-Kaskoversicherungsschutz nun aufrecht ist. Mit dem vollen Versicherungsschutz macht die Spritztour dann auch gleich viel mehr Spaß.

 

Solange wir nicht im Hintergrund den Versicherungsantrag eingereicht und/oder eine vorläufige Kaskodeckung beantragt haben, haben Sie keinen Kaskoversicherungsschutz. Warten Sie deswegen auf unser finales "Sie können jetzt losfahren!", damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

 

 

Schritt 4: Vorschadensbesichtigung bei Gebrauchtwägen

 

Wenn Sie für Ihren Gebrauchtwagen einen Kaskoversicherungsschutz wünschen, sollten Sie einige zusätzliche Punkte beachten, auf die wir im Folgenden eingehen werden. Falls Sie einen Neuwagen versichern, betrifft Sie dies nicht. Bei einigen Versicherern gilt die Neuwagenregelung auch für Kfz, die schon einige Monate angemeldet waren. Es ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, wie dies gehandhabt wird.

 

Es ist empfehlenswert, die neuen Nummerntafeln auf Ihren Gebrauchtwagen zu geben und von allen vier Seiten ein Foto zu machen. Die Seiten sollten dabei vollständig abgebildet sein, sodass man sieht, dass das Kfz nicht beschädigt ist. Zudem sollten Sie noch ein extra Foto von der Windschutzscheibe machen.

 

Dies ist eine Absicherung für den Fall, dass bei den ersten Autofahrten schon ein Unfall passieren sollte, damit im Nachhinein der ursprüngliche Fahrzeugzustand bewiesen werden kann. Sie können uns diese Fotos optional per Mail zukommen lassen, damit auch wir sie im Falle des Falles gespeichert und abgelegt haben.

 

In den meisten Fällen wird von Ihrem Kfz-Versicherer eine Vorschadenbegutachtung des gebrauchten Kfz verlangt. Es hängt vom jeweiligen Versicherer ab, ob diese beim ÖAMTC, ARBÖ, an einem Versicherungsstützpunkt, via Handy-App oder bei Ihnen zu Hause nach Terminvereinbarung mit einem Sachverständigen stattfinden muss.  

 

Es kann natürlich sein, dass Sie mit Ihrem Kfz schon fahren wollen, bevor diese Vorschadenbegutachtung stattgefunden hat. Für diesen Fall beantragen wir bei Ihrem Versicherer einen vorläufige Kaskoschutz. Bei den meisten Versicherern funktioniert der vorläufige Kaskoschutz folgendermaßen:

 

Der vorläufige Kaskoschutz gilt ab dem Moment, in dem wir den Versicherungsantrag bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen. In diesem Zeitraum gilt für Sie ein erhöhter Selbstbehalt, meistens 1.000 € pro Unfall. Sobald die Vorschadenbesichtigung stattgefunden hat, gilt Ihr Kfz-Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Selbstbehalt.

 

Im Regelfall wird die Durchführung der Vorschadensbesichtigungen zuverlässig an den zuständigen Kfz-Versicherer weitergeleitet. Lassen Sie sich aber zur Sicherheit eine Bestätigung ausstellen und informieren Sie uns kurz per Mail, dass die Besichtigung stattgefunden hat. So ist alles gut dokumentiert und es kommt im Falle eines Kaskoschadens zu keinen Unklarheiten beim Versicherungsschutz.

 

 

Die wichtigsten Punkte nochmals zusammengefasst

 

  • Informieren Sie uns im Vorhinein, wann Sie in etwa vorhaben, Ihr Kfz bei der Zulassungsstelle anzumelden. So können wir uns diesen Zeitraum freihalten und Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.
  • Schicken Sie uns sobald wie möglich einen Scan Ihres vierseitigen Zulassungsscheines. Mit den Informationen darauf können wir im Hintergrund den Antrag vervollständigen und bei Ihrem Kfz-Versicherer einreichen.
  • Veranlassen Sie eine Vorschadensbegutachtung, wenn es von Ihrem Kfz-Versicherer gefordert wird. Sobald diese stattgefunden hat, gilt ihr vollständiger Kaskoversicherungsschutz ohne erhöhten Selbstbehalt. Achten Sie bei der Begutachtung auf die spezifischen Vorgaben Ihres Kfz-Versicherers.

 

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