Erschwernisangebot statt Kündigung
Den Begriff der Sanierung verbannen viele in den Gebäude- oder Badezimmerbereich. Aber auch Ihr Versicherungsvertrag kann saniert, also abgeändert, werden. Nämlich dann, wenn Ihr Versicherer entscheidet, dass die derzeitigen Vereinbarungen für Ihn nicht mehr tragbar sind.
Diese Abänderung ist ein zeitlich befristetes Erschwernisangebot, das Ihnen Ihr Versicherer anstelle einer Kündigung anbietet, wenn er noch Hoffnung für Ihre Vertragsbeziehung sieht. Falls Sie das Angebot nicht annehmen, wird der Vertrag seitens Ihres Versicherers gekündigt.
Wieso bekomme ich ein Erschwernisangebot?
Ein Erschwernisangebot in der Kfz-Versicherung bekommen Sie zum Beispiel dann, wenn Sie Ihre Prämie in der Vergangenheit nicht bezahlt haben. Es kann auch sein, dass Ihre Schadensquote zu hoch ist und Ihr Versicherer deswegen den Vertrag sanieren möchte.
Meistens wird Ihnen ein Erschwernisangebot gemacht, bevor es zur Kündigung kommt, aber das muss nicht so sein. In gewissen Fällen kann es auch gleich zu einer Kündigung kommen. Die Umstände, die zu Unfällen und Schäden am Kfz geführt haben, spielen hierbei mitunter eine Rolle. Volltrunkenheit am Steuer zum Beispiel wäre wahrscheinlich gleich ein Kündigungsgrund.
Oft hängt es auch mit Ihrem Alter zusammen, ob Sie ein Erschwernisangebot erhalten oder nicht. Wenn Sie jünger als 75 Jahre sind und einfach nur Pech gehabt haben, werden Sie wahrscheinlich eine Vertragssanierung anstelle der Kündigung angeboten bekommen. Wenn Sie älter als 75 sind, kann es sein, dass Ihnen Ihr Kfz-Versicherer gleich die Kündigung ausspricht.
Was in Zukunft noch als Grund für Erschwernisangebote gelten wird, ist schwer zu sagen. Im Zeitalter von Big Data kann man nicht vorhersehen, was noch alles auf uns zukommen wird.
Wie kann das Erschwernisangebot aussehen?
Welches Erschwernisangebot Sie bekommen hängt von Ihrem Versicherer und der jeweiligen Situation ab. Einige Möglichkeiten sind:
- Der Versicherer erhöht den Selbstbehalt in der Kfz-Haftpflicht und/oder auch in der Kaskoversicherung. Dies kann auch mit einer Erhöhung der Versicherungsprämie einhergehen.
- Der Versicherer erhöht die Prämie, zum Beispiel um 20 %. Dies kann auch mit einer Erhöhung des Selbstbehaltes einhergehen.
- Wechsel von einer Vollkaskoversicherung auf eine Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer bekommt vom Versicherer nur noch das Teilkaskorisiko angeboten.
- Der Versicherer schließt die Kaskoversicherung aus. Ab jetzt kann der Versicherungsnehmer nur noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.