Individuell und schnell = die beste Behandlung
Die meisten von uns sind schon einmal in einem überfüllten Wartezimmer gesessen und haben die Wanduhr beobachtet während die Minuten verstrichen sind. Besonders bei akuten Schmerzen ist das kein schönes Erlebnis. Die gute Nachricht: so muss das nicht sein.
Was ist der Vorteil von PrivatärztInnen?
Eine verbreitete Meinung ist: „Wieso sollte ich zum Privatarzt gehen? Die sind doch so teuer und es gibt doch Kassenärzte.“ Ja, eine Privatärztin ist teurer als Kassenärztin, aber das hat gute Gründe.
Die Sozialversicherungsträger erlauben pro Gebiet eine bestimmte Anzahl an Kassenverträgen. ÄrztInnen verpflichten sich mit diesem Kassenvertrag alle PatientInnen zu behandeln. Das führt oft zu sehr vollen Warteräumen und sehr langen Wartezeiten. Kassenärzte können sich deshalb leider oft nicht viel Zeit pro Patienten nehmen.
Die Krankenkassen der westlichen Medizin bauen hauptsächlich auf Symptombehandlung auf. Ursachenbehandlungen werden zum Großteil nicht finanziert. Viele Privatärzte bieten auch Alternative-Medizin an, die von der gesetzlichen Sozialversicherung überhaupt nicht versichert ist.
Die Vergütung, die eine Kassenärztin für Behandlungen bekommt, ist im Vergleich zu der einer Privatärztin sehr gering. Privatärzte nehmen sich gerne Zeit für die Beratungsgespräche und Behandlungen, da sie auch dementsprechend höhere Rechnungen stellen können. Sie können also davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Beratung und Behandlung erhalten.
Wieso brauche ich einen ambulanten Tarif?
Oft wird auch der Begriff „Wahlarzttarif“ oder „Privatarzttarif“ verwendet. Der ambulante Tarif betrifft unter anderem die Kostenübernahme von Honoraren der WahlärztInnen, Arzneimitteln, Heilbehelfen und gewissen Therapien. Zusammenfassend kann man sagen: die Kosten der Behandlungen, die nicht stationär, also nicht im Krankenhaus, erfolgen, werden somit übernommen.
Viele Kosten, die im ambulanten Bereich anfallen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen, oft nur ein sehr kleiner Teil davon. Darunter fallen auch Behandlungen bei Privatärzten und Alternativmedizinern. Diese sind oft Spezialisten auf ihrem Gebiet und fokussieren sich nicht nur auf reine Symptombehandlung, sondern auch eine gute Gesundheitsvorsorge.
Für solche Fälle ist es sehr sinnvoll, einen ambulanten Privatarzttarif zu wählen, der die Übernahme dieser Kosten bedingungsgemäß versichert. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Sie im Laufe des Lebens mehr Kostenersatz aus diesem Tarif erhalten, als Sie an Prämie für ihn bezahlen.
Welche Kosten werden im ambulanten Tarif übernommen?
Ein ambulanter Tarif besteht aus drei Säulen (reine Arztkosten, Zusatzkosten und Zahnarztkosten), die Sie teilweise miteinander kombinieren können:
Ambulanter Tarif - Leistungsübersicht
Reine Arztkosten (ohne Zahnarztkosten) | Weitere Kosten (Psychiotherapie, Physiotherapie, Sehbehelfe, Medikamente, Impfungen, etc.) | Zahnarztkosten |
Ein ambulanter Tarif besteht aus drei Säulen, die Sie teilweise miteinander kombinieren können:
- Option 1: nur die reinen Arztkosten (ohne Zahnarztkosten)
- Option 2: Reine Arztkosten + weitere Kosten (ohne Zahnarztkosten)
- Option 3: Reine Arztkosten + weitere Kosten + Zahnarztkosten
- Option 4: reine Arztkosten + Zahnarztkosten
- Option 5: nur Zahnarztkosten
Ein ambulanter Privatarzttarif bietet eine Versicherungssumme, die Ihnen pro Jahr zur Verfügung steht. Beispielsweise sind Arzthonorare in dieser Versicherungssumme mitversichert. Für bestimmte Leistungen gibt es eingeschränkte Höchstleistungssummen. Das betrifft zum Beispiel physikalische Therapien, Psychotherapien, Sehbehelfe (Brillen & Kontaktlinsen), Rezeptgebühren, Kieferbehandlungen, Zahnregulierungen, Mundhygiene etc.
Zahnärztliche Behandlungen können im ambulanten Tarif inkludiert sein, in den meisten Fällen muss aber extra eine Zahnversicherung abgeschlossen werden.
Wie läuft die Kostenübernahme ab?
Damit die Kosten übernommen werden, muss es eine ärztliche Verordnung für die Behandlungen, Arzneien etc. geben. Nach der Behandlung bezahlen Sie die Rechnung vor Ort selbst. Dann senden Sie die Rechnung zunächst an Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Abhängig von der Behandlungsmethode etc. übernimmt diese einen Teil der Kosten.
Im Normalfall verläuft die Kostenübernahme im ambulanten Tarif folgendermaßen:
- Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Von Ihrem ambulanten Tarif erhalten Sie die Differenz auf 100 %.
- Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten. Über den ambulanten Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten Sie 80 % der Kosten rückerstattet.
Es gibt auch ambulante Tarife mit individuellen Regelungen, die von der Norm abweichen. Beispielsweise werden immer 80 % des offenen Betrages übernommen. Andere Tarife beinhalten wieder eine Kostenübernahme bis maximal 50 %. In jedem Fall erhalten Sie aber nicht mehr zurück, als Sie in Summe bezahlt haben.
Beispiele
Hier finden Sie einige Beispiele, wie die Kostenübernahme bei unterschiedlichen PrivatärztInnen und SpezialistInnen ablaufen kann. Es ist natürlich auch möglich, zu Kassenärzten zu gehen. Dort bekommt man viele Therapien aber nicht.
- Arzt & Behandlung: Orthopäde (2020), Erstuntersuchung und vier Behandlungstermine
Beschwerde: Knorpelschaden 3. Grades
Ärztliche Empfehlung: ACP-Therapie
Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass diese Therapie den Knorpel wieder aufbauen kann und im Gegensatz zu sonstigen schmerzlindernden Therapien nachhaltig hilft. Die Krankenkasse versichert nur die anteiligen Kosten schmerzlindernder Therapien.
Kosten: 1.300 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 300 €
- Arzt & Behandlung: Augenarzt (2020), Kontrolle & Feststellung der aktuellen Dioptrien & 3D-Foto beider Augen, um in Zukunft Veränderungen besser feststellen zu können.
Diese Vorsorgeuntersuchung gibt es bei Kassenärztinnen nicht.
Kosten: 128 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 38 €
- Arzt & Behandlung: Physiotherapeut (2020), 10 Massagetermine
Beschwerde: Rückenschmerzen aufgrund Bürositzhaltung
Kosten: 621 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 420 €
- Behandlung: Shiatsu (2020), 10 Termine
Beschwerde: Stress
Ärztliche Empfehlung: Shiatsu, eine mögliche Behandlung gegen Stress und stressbedingte körperliche Beschwerden
Kosten: 620 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 0 €
- Behandlung: Cranio Sacrale Therapie (2020), 10 Termine
Beschwerde: Stress & etwaige psychische Belastungen
Kosten: 800 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 0 €
- Arzt & Behandlung: klinische Psychologin (2020), 10 Psychotherapietermine
Beschwerde: Trauma nach einem Unfall
Kosten: 700 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 0 € (da nicht durch Psychiater durchgeführt)
- Arzt & Behandlung: Internist (2020), allgemeiner Gesundheitscheck inklusive Blutbild
Kosten: 190 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 125 €
- Arzt & Behandlung: Frauenarzt (2020), Kontrolltermin
Kosten: 120 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 40 € - Behandlung: Erweitertes Blutbild
Kosten: ca. 250 €
Kostenübernahme der Krankenkassa: 0 €
Dieses Blutbild ist Mindestvoraussetzung für Orthomolekularmediziner für die Vitamin- & Nahrungsergänzungsmitteleinstellung