In den offenen, ausgestreckten Händen einer Person liegen zwei kleine blaue Babyschuhe oder Kinderschuhe. Die Frau trägt ein weißes T-Shirt und ist schwanger.

Krankenversicherung & Schwangerschaft

Babyoption: versichert auf die Welt kommen

 

Eine Schwangerschaft ist etwas sehr Schönes. Natürlich machen sich werdende Eltern aber auch Sorgen um die Gesundheit ihres Kindes. Am besten ist es, sich schon so früh wie möglich um eine gute Krankenversicherung für sein Kind zu kümmern. Wenn ein Kinderwunsch besteht sollte diese schon vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden.

 

Mit einer Babyoption in der Sonderklasse, die vor der Schwangerschaft abgeschlossen wurde, ist Ihr Kind automatisch mitversichert, wenn es auf die Welt kommt. Dabei ist es unerheblich, ob es gesundheitliche Leiden hat: Es ist zu 100 % versichert, ohne Zuschläge oder Ausschlüsse. Ohne vereinbarte Babyoption würde ein Neugeborenes in der Sonderklasse nicht versichert werden, wenn es beispielsweise einen Herzfehler hat.

 

Für die Babyoption gibt es eine Wartefrist von neun Monaten. Das heißt, dass der Versicherungsschutz der Babyoption erst nach neun Monaten greift. Diese Zusatzleistung muss also lange genug vor einer Schwangerschaft vereinbart werden.

 

Wenn Sie in der Babyplanung sind, sollten Sie eine gute Krankenversicherung abschließen, in der die Babyoption berücksichtigt wird. So sichern Sie für Ihr Kind noch vor der Schwangerschaft einen lebenslangen Krankenversicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen.Jeanquartier & Partner

 

 

Entbindung in der Sonderklasse mit geringerer Wartezeit

 

Es kann natürlich vorkommen, dass Sie eine Schwangerschaft erst dann feststellen, wenn sich das Einhalten der Wartefrist nicht mehr ausgeht. Manche Versicherer sind dazu bereit, unter erschwerten Bedingungen auf die Wartefrist zu verzichten, sodass Sie trotzdem in der Sonderklasse entbinden können.

 

Der Kindesvater muss einen gleichwertigen Tarif abschließen, außer er hat bei dieser Gesellschaft schon einen Vertrag. Das Kind muss nach der Geburt auch den gleichen Tarif abschließen, sofern es die Gesundheitsprüfung zulässt.

 

Vereinzelt gibt es Versicherer, die eine siebenmonatige Wartefrist anbieten. Man könnte glauben in so einem Fall würde sich der Versicherungsabschluss locker ausgehen, ohne ein solches Erschwernisangebot annehmen zu müssen. Hierbei wird aber oft nicht der errechnete Geburtstermin als Basis für die Wartefrist genommen, sondern der tatsächliche Entbindungstermin herangezogen.

 

Bei Frühgeburten würde in so einem Fall kein Versicherungsschutz bestehen. Sie sollten deshalb eine Versicherung wählen, bei der auf die Wartefrist bei Endbindungen immer verzichtet wird. So gibt es keine bösen Überraschungen bei der privaten Krankenversicherung.

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