Eine Flaschenpost wurde am Strand angeschwemmt und liegt im Sand. Im Hintergrund geht die Sonne hinter dem Meer unter. Der Wellengang ist sanft.

Checkliste: Einreichen Arztrechnungen

Ordnung ist das halbe Leben

 

Wenn Sie zu einer Privatärztin gehen, bezahlen Sie vor Ort das Honorar. Damit Sie von Ihrer gesetzlichen bzw. auch von Ihrer privaten Krankenversicherung etwas beigesteuert bekommen, müssen Sie die Rechnung einreichen.

 

Das geht natürlich auch analog per Post, aber es lohnt sich, die Unterlagen digital abzulegen und die Online-Plattformen der Versicherer zu nutzen. Besonders, wenn Sie mehrmals im Jahr zum Privatarzt gehen, ist das praktischer. Hier stellen wir Ihnen ein Organisationssystem vor, dass es Ihnen ermöglicht, ganz einfach den Überblick zu behalten.

 

1. Schritt: Für jedes Jahr einen Ordner anlegen

 

So können Sie Ihre Arztrechnungen im jeweiligen Jahr ablegen. Klingt einfach, ist es auch!

 

 

 

2. Schritt: Ordnerstruktur nach Bearbeitungsstatus

 

Innerhalb jedes „Jahres“ legen Sie folgende Ordner an. So behalten Sie den Überblick über die Zwischenschritte, also welche Rechnung bereits wo eingereicht worden ist und auf die Antwort welches Versicherers Sie gerade warten.

 

 

 

3. Schritt: Ein Ordner pro Arztbesuch

 

In Ordner „01. zum Einreichen“ legen Sie für jeden Privatarztbesuch einen Ordner an, in dem Sie alle wichtigen Dokumente abspeichern können. Der Name des Ordners sollte Folgendes beinhalten:

 

  • Datum der Behandlung
  • Welche Art von Behandlung
  • Welcher Privatarzt/welche Praxis

 

Beispiel: „2022-03-12 Physiotherapie Namederpraxis“

 

 

In diesem Ordner können Sie nun alle eingescannten Dokumente abspeichern, die Sie für das Einreichen brauchen. Wenn Sie keinen Scanner haben, können Sie die Dokumente auch ganz einfach mit Ihrem Smartphone einscannen. Die Dokumente, die Sie brauchen, sind:

 

  • Rechnung bzw. Honorarnote
  • Ärztliche Verordnung bzw. Überweisung (wenn notwendig, wie etwa bei Physiotherapie)

Hinweis: Bei einer Rechnung vom Arzt gilt diese auch als ärztliche Verordnung

  • Zahlungsnachweis (eingescannter Barbeleg, Auszug aus Online-Banking)

 

Verwenden Sie bei der Benennung dieser Dokumente am besten immer das entsprechende Datum. Das heißt entweder das Rechnungsdatum, das Datum der ärztlichen Verordnung oder das Bezahlungsdatum. So müssen Sie die Dokumente nicht jedes Mal extra öffnen, um das Datum zu suchen.

 

 

4. Schritt: Einreichen bei der gesetzlichen Krankenversicherung

 

Wenn Sie einen Arztbesuch wie beschrieben aufbereitet haben, ist das Einreichen auf der Online-Plattform Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach wenigen Klicks erledigt. Mit der Handysignatur können Sie sich unkompliziert auf der Seite anmelden.

 

Falls Sie die Handysignatur noch nicht freigeschalten haben, können wir das gerne für Sie erledigen. Vereinbaren Sie dafür einen persönlichen Termin und nehmen Sie Ihren Ausweis mit.

 

Anschließend können Sie den Ordner in „02. Eingereicht bei gesetzlicher Krankenversicherung“ verschieben und auf die Rückmeldung Ihrer Versicherung warten. Wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten oder ein Bestätigungsdokument herunterladen können, legen Sie dieses im jeweiligen Ordner ab. Sobald Sie die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten haben, können Sie den Ordner in das „03. Abgerechnet von der gesetzlichen Krankenversicherung“ verschieben.

 

 

5. Schritt: Einreichen bei privater Krankenversicherung

 

Nun können Sie die Rechnung noch bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, sofern Sie eine haben. Diese wird, abhängig davon, ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten übernommen hat, je nach Vertragsbedingungen Teil- oder die Restkosten übernehmen.

 

Welche Rechnungen und Arzthonorare Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können, hängt von Ihrem vereinbarten Versicherungsvertrag ab. Am besten verschieben Sie die Rechnungen, die hier eingereicht werden können, in den Ordner „04. Zum Einreichen bei privater Krankenversicherung“. Bei Kassenärzten, Apothekenrechnungen etc. wird der Betrag mit der gesetzlichen Sozialversicherung direktverrechnet. In diesem Fall müssen Sie nur die Vergütungsaufstellung der gesetzlichen Krankenversicherung an Ihren privaten Krankenversicherer senden.

 

Es hängt von Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung ab, wie die Rechnungen eingereicht werden sollen. Meistens besteht die Möglichkeit, zwischen Briefverkehr, Zusendung per E-Mail oder diversen Apps zu wählen. Informieren Sie sich am besten auf der Website Ihrer privaten Krankenversicherung.

 

Nachdem Sie die Rechnungen eingereicht haben, können Sie die jeweiligen Ordner in „05. Eingereicht bei privater Krankenversicherung“ verschieben. Jetzt brauchen Sie nur noch auf die Rückmeldung Ihrer privaten Krankenversicherung zu warten, bevor Sie den Ordner nach „abgerechnet von gesetzlicher & privater Krankenversicherung“ verschieben. Fertig!

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