Die perfekte Lösung für junge Menschen
Als junger Mensch haben Sie die Möglichkeit, einen begünstigten Einstiegstarif mit Ausschnittsdeckung abzuschließen. Das ist meistens bis zum 35. Lebensjahr möglich, bei manchen Versicherungsgesellschaften auch länger. Dabei bezahlen Sie nur ca. ein Drittel der Prämie und haben gewisse Einschränkungen in der Leistung. Hierbei gibt es verschiedene Varianten. Zum Beispiel erhalten Sie die Sonderklasse nur nach einem Unfall oder nach bestimmten definierten schweren Erkrankungen.
Hierbei kann es zu Verwirrungen kommen, wenn beispielsweise eine Person mit einem stationären Tarif mit Ausschnittsdeckung wegen einer Lungenentzündung ein Krankenhaus aufsucht und dort die Kosten der Sonderklasse nicht übernommen werden.
Die Person hat zwar eine Sonderklasse, aber eben nicht mit voller Deckung. Eine Lungenentzündung ist weder ein Unfall, noch eine definierte schwere Erkrankung wie etwa Krebs oder Herz-OPs. Damit auch solche Fälle mitversichert wären, müssten Sie auf einen Tarif mit voller Deckung umsteigen.
Eine Krankenversicherung mit Einschränkung auf Behandlungen nach einem Unfall ist nicht zu verwechseln mit einer Unfallversicherung. Der Einstiegstarif übernimmt Kosten, die durch den stationären Aufenthalt entstehen, welcher aufgrund des Unfalls notwendig war. Die Kosten, die beim Transport zum Krankenhaus und Behandlungen nach dem stationären Aufenthalt anfallen, sind nicht der Aufgabenbereich der Krankenversicherung, sondern der Unfallversicherung.
Umstiegsmöglichkeiten
Bei den Einstiegstarifen haben Sie die Möglichkeit, die Ausschnittsdeckung aufzuheben und begünstigt in die volle Sonderklasse, ohne Einschränkungen, umzusteigen. Das ist meistens einmal jährlich und bei manchen Tarifen auch zusätzlich in den ersten acht Wochen nach Erkenntnis einer Schwangerschaft, also ab Erhalten des Mutter-Kind-Passes, möglich. Dabei gibt es keine erneuten Gesundheitsfragen.
Der begünstigte Umstieg ist in der Regel einmal jährlich zur Hauptfälligkeit möglich. Manchmal ist der Umstieg aber nur zu gewissen Zeitpunkten vorgesehen, wie etwa dem 40. Geburtstag. Ab einem gewissen Alter müssen Sie auf eine vollwertige Sonderklasse umsteigen. Welches Alter das genau ist, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Ab dem Umstieg können Sie den Versicherungsschutz im vollen Umfang in Anspruch nehmen. Dafür bezahlen Sie natürlich auch die volle Versicherungsprämie. Der Vorteil dabei ist, dass Ihr ursprüngliches Eintrittsalter bewahrt und der Gesundheitszustand nicht erneut abgefragt wird, was die Prämie erhöht hätte.
Spezialeinstiegstarif mit vereinfachter Risikoprüfung
Bei diesem speziellen Einstiegstarif erhalten Sie die Sonderklasse nach bestimmten schweren Erkrankungen sowie nach Unfällen. Außerdem werden bei den Gesundheitsfragen nur schwere Erkrankungen abgefragt und nicht einfache Krankheitsbilder, wie z.B. typische Gelenkskrankheiten.
Ein solcher Tarif wäre für Sie von Vorteil, wenn Sie beispielsweise Gelenksprobleme haben, die dann eben nicht über die Gesundheitsfragen abgefragt werden. In den ersten Jahren haben Sie den Optionstarif mit den Einschränkungen.
Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie begünstigt und ohne erneute Gesundheitsfragen in eine volle Sonderklasse wechseln. Wenn Sie schon mindestens drei Jahre versichert waren, können Sie zu Ihrem 20., 25., 30., 35., 40., und spätestens 45. Geburtstag begünstigt umsteigen.