Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?
Es ist passiert: Ein Unfall. Sie stehen fassungslos vor der rauchenden Motorhaube Ihres Autos und wollen Ihren Augen nicht trauen.
Ihrem Unfallgegner scheint es nicht besser zu gehen. Zum Glück scheint keiner verletzt zu sein, ärgerlich ist es aber trotzdem. Was sollen Sie jetzt tun?
Zuerst: Erste Hilfe & Unfallstelle absichern
Wenn Personen durch den Unfall verletzt worden sind, leisten Sie zuerst Erste Hilfe und verständigen Sie die Rettung und die Polizei.
Sichern Sie die Unfallstelle ab, sodass andere Verkehrsteilnehmer sie rechtzeitig sehen um ausweichen oder anhalten zu können. Tragen Sie dabei eine Warnweste, um selbst gesehen zu werden.
Kümmern Sie sich erst um die Schuldfrage, wenn alle Verletzten versorgt sind und die Unfallstelle richtig abgesichert ist.
Was muss ich nach einem Unfall tun?
Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht aus. Optimal ist es, wenn Sie immer ein leeres Exemplar in Ihrem Handschuhfach mitführen. Sie sollten, sofern es möglich ist, die Klärung der Schuldfrage im Unfallbericht festhalten. Hier sehen Sie ein Beispiel, wie ein ausgefüllter Unfallbericht aussehen kann:
Bitte anklicken zum Vergrößern
Falls Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie sich folgende Daten des Unfallgegners:
- Name
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Adresse
- Versicherungsgesellschaft
- Kennzeichen und Fahrzeugdaten des Unfallgegners
Fotografieren Sie die Schäden an den Fahrzeugen. Nicht nur an Ihrem eigenen, sondern auch an dem des Unfallgegners. Sie sollten auch eine Skizze vom Unfallhergang anfertigen und alle Notizen, die gemacht worden sind, fotografieren.
Wenn Personen zu Schaden gekommen sind, müssen Sie die Polizei verständigen. Bei Sachschäden ist das nicht unbedingt nötig. Es ist aber sehr sinnvoll, wenn die Verkehrssicherheit durch den Unfall beeinträchtigt wird. In jeden Fall sollten Sie aber schnell Ihren Versicherungsmakler über den Schaden informieren.
Was passiert, wenn ich schuld bin?
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, muss der Unfallbericht, alle weiteren Dokumentationen (Fotos, Anzeigeprotokolle) und eine ausführliche Beschreibung des Unfallhergangs an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung weitergeleitet werden. Ihre Versicherung wird den Fall dann bearbeiten.
Weil für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Kosten entstehen, erhalten Sie im Bonus-Malus-System eine höhere Stufe. Dadurch wird Ihre Versicherungsprämie teurer.
Möglicherweise ist in Ihrem Versicherungsvertrag ein Freischaden inkludiert, der eingelöst werden kann. In diesem Fall verändert sich die Prämie nicht.
Was passiert, wenn mein Unfallgegner schuld ist?
Wenn Ihr Gegner den Unfall verursacht hat, muss er den Schaden seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden und ihr alle notwendigen Daten weiterleiten. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden an Ihrem Kfz.
Machen Sie sich bei Ihrer Werkstatt einen Besichtigungstermin aus, bei dem das Schadensausmaß festgestellt wird. Geben Sie dort die Polizzennummer oder das Kennzeichen des Unfallgegners an. Auch die Kosten für den Werkstatttermin werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.
Die Schuldfrage ist unklar, was jetzt?
Sie und Ihr Unfallgegner sind sich darüber uneinig, wer von Ihnen den Unfall verursacht hat. Wenn das der Fall ist, sollten Sie am besten die Polizei rufen. Es ist auch wichtig, dass Sie die Schäden an den Kfz und den Unfallort genauestens fotografieren.
Mit dem Unfallbericht und anderen Beweisdokumenten kann nun eine Forderung an die gegnerische Versicherung gestellt werden. In einem solchen Fall werden oft beide Fahrzeuge besichtigt. Es ist auch möglich, dass es zu einer Gegenüberstellung kommt.
Es ist im Regelfall leichter den Schadenersatz über die eigene Kaskoversicherung zu bekommen. Wenn Ihr Unfallgegner zu 100% schuld ist, sollten Sie aber sicher gehen, dass die Reparatur von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt wird.