Wie melde ich einen Schadensfall?
Sie stehen am Parkplatz des Einkaufszentrums vor Ihrem Auto. Eine faustgroße Delle prangt in der Beifahrertür. Der Lack rundherum ist abgekratzt. Ihren Seitenspiegel finden Sie drei Meter weiter in einem Blumenbeet liegen.
Sie ärgern sich. Sie regen sich auf.
Aber was sollten Sie tun, wenn Sie damit fertig sind?
Kaskoschaden, und was jetzt?
Schäden an Ihrem eigenen Kfz werden von Ihrer Kfz-Kaskoversicherung versichert. Wenn Ihr Kfz beschädigt wird, sollten Sie dies also bei Ihrer Kaskoversicherung melden.
Welche Kosten von Ihrer Kfz-Kaskoversicherung übernommen werden, hängt von der Art der Versicherung ab. (Vollkasko oder Teilkasko etc.)
Es gibt viele verschieden Schadensursachen. In oben beschriebenen Fall handelt es sich entweder um Vandalismus, oder Ihr Kfz wurde Opfer des Ausparkversuches eines sehr ungeübten Autofahrers. Je nachdem, wie der Schaden entstanden ist, sollten Sie unterschiedliche Dinge beachten.
Selbstverschuldeter Unfall
Sie sind in ein anderes Fahrzeug gefahren und Ihr Kfz ist dabei beschädigt worden.
Bei einer Vollkasko, auch Kollisionskasko genannt, sind auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Kfz versichert. Hier übernimmt Ihre Kfz-Kaskoversicherung die Schäden am eigenen Kfz.
Die Kosten, die hier durch den Schaden an fremdem Eigentum entstehen, werden von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Melden Sie den Schaden an Ihrem Kfz bei Ihrem Versicherungsmakler. Sie sollten das Datum und den Ort des Unfalls sowie eine Beschreibung des Unfallherganges angeben.
Wenn Sie fremdes Eigentum beschädigt haben und der Eigentümer vor Ort ist, füllen Sie gemeinsam einen Unfallbericht aus und leiten Sie den Fall an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung weiter.
Wenn der Eigentümer nicht vor Ort ist, fahren Sie unverzüglich zur nächsten Polizeiwachstation. Sie sind verpflichtet dort eine Selbstanzeige zu machen.
Parkschaden
Ein fremdes Fahrzeug ist an Ihrem abgestellten Kfz angefahren. Der verantwortliche Lenker ist nicht vor Ort.
Melden Sie dies bei der nächsten Polizeidienststelle. Leiten Sie die Anzeigebestätigung anschließend an Ihren Versicherungsmakler weiter. Falls Sie ein Auto beobachten konnten, das den Schaden verursacht hat und weggefahren ist, notieren Sie sich, wenn möglich, das Kennzeichen.
Leiten Sie Ihrem Versicherungsmaklerbüro folgende Informationen weiter:
- Wo genau hat sich Ihr Kfz befunden, als es beschädigt wurde? (z.B. ein bestimmtes Parkhaus)
- Was genau ist passiert? (kurze Beschreibung, Fotos der Schäden)
- Wann genau ist es passiert? (Datum und ungefähre Uhrzeit)
Vandalismus
Jemand hat Ihr Kfz mutwillig beschädigt. Zum Beispiel wurde der Seitenspiegel abgerissen, das Fenster eingeschlagen oder der Lack zerkratzt. Der verantwortliche Lenker ist nicht vor Ort.
In diesem Fall handeln Sie bitte gleich wie beim Parkschaden: Melden Sie den Vorfall bei der nächsten Polizeidienststelle und leiten Sie die Anzeigebestätigung sowie alle weiteren Informationen an Ihren Versicherungsmakler weiter.
Wenn ein haltendes oder parkendes Kfz durch ein unbekanntes Fahrzeug berührt und dadurch beschädigt wird, ist das ein Parkschaden. Vandalismus ist eine vorsätzliche und böswillige Handlung von Personen, die nicht dazu berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Wildschaden
Ein Reh ist vor Ihnen auf die Fahrbahn gelaufen und Sie konnten den Zusammenstoß nicht mehr verhindern.
Melden Sie den Zusammenstoß sofort bei der nächsten Polizeidienststelle. Diese informiert die Jägerschaft. Das ist notwendig, um einem verletzten Tier unnötiges Leiden zu ersparen. Leiten Sie die polizeiliche Meldebestätigung anschließend an Ihren Versicherungsmakler weiter.
Einbruch
Jemand ist in Ihr Kfz eingebrochen.
Melden Sie den Vorfall bei der nächsten Polizeidienststelle und leiten Sie die Anzeigebestätigung anschließend an Ihren Versicherungsmakler weiter. Üblicherweise sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs, wie zum Beispiel Schlüssel, mit kleinen Beträgen mitversichert.
Welche Gegenstände genau mitversichert sind und welche nicht, ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.
Kfz-Diebstahl
Jemand hat Ihr Kfz, oder Teile davon, gestohlen.
Melden Sie den Vorfall bei der nächsten Polizeidienststelle. Leiten Sie die Anzeigebestätigung anschließend an Ihren Versicherungsmakler weiter.
Glasschaden
Ein Glasschaden entsteht zum Beispiel durch einen Steinschlag an Ihrer Windschutzscheibe.
Machen Sie ein Foto vom Schaden an Ihrem Kfz und geben Sie den Vorfall Ihrem Versicherungsmakler bekannt.
Es kann sein, dass für Ihre Kfz-Kaskoversicherung eine Besichtigung des Schadens notwendig ist, bevor die Kosten übernommen werden. Bei dieser Besichtigung wird festgestellt, ob ein gerechtfertigter Anspruch auf Leistung besteht.