Auf einem braunen Holztisch sind drei Münzstapel aus kupfernen und silbernen Münzen aufgebaut. Auf diesen Münzen steht ein kleines rotes Spielzeugauto.

Kosten der Kfz-Kaskoversicherung

Wie viel kostet meine KFZ-Kaskoversicherung?

 

Wie viel darf sie kosten, Ihre Kaskoversicherung? Es ist nicht nur ein einzelner Faktor, sondern mehrere, die beeinflussen wie teuer oder günstig Ihre Versicherungsprämie ist.

 

Die Höhe der Prämie ist in erster Linie vom Wert des Kfz, das Sie versichern wollen, abhängig. Für die Berechnung der Kosten wird der Listenpreis des Kfz benötigt. Dieser setzt sich aus dem Listenneupreis und dem Neuwert der Sonderausstattung zusammen.

 

Achtung! Der Kaufpreis ist nicht der Listenpreis.

 

Auch wenn Sie ein gebrauchtes Kfz versichern, geht man hier vom Neuwert, also dem Wert zum Zeitpunkt der Erstzulassung, aus. Die Formel lautet also immer: 

 

Listenneupreis + Neupreis der Sonderausstattung = gesamter Listenpreis

 

Auf dieser Checkliste sehen Sie, wo genau Sie den Listenneupreis etc. finden und welche Daten wir benötigen, um Ihre Kfz-Kaskoversicherungsprämie zu berechnen.

 

 

Weitere Preisfaktoren sind

 

  • Wahl von Vollkasko oder Teilkasko
  • Leistung und Marke des Kfz
  • Alter der Person
  • CO2-Ausstoß des Kfz, wenn die Erstanmeldung nach September 2020 erfolgt ist
  • Selbstbehalt
  • Arbeitgeber der Person (z.B. Landesbedienstete und besondere Berufsgruppen)
  • voraussichtliche Jahreskilometeranzahl
  • Zulassungsbezirk
  • Telematik-Tarif

 

 

Was ist der Selbstbehalt?

 

In beiden Kaskovarianten wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart. Hier gibt es zwei unterschiedliche Arten:

 

  1. Der kostengünstigere durchgehende Selbstbehalt
    Jeder Kaskoschaden verursacht einen Selbstbehalt.

 

  1. Der teurere eingeschränkte Selbstbehalt
    Dinge, die selten passieren, wie Elementarschäden, sind vom Selbstbehalt ausgenommen.

 

Es kann auch für gewisse Schäden, wie zum Beispiel Kleingläser, ein halbierter Selbstbehalt vereinbart werden. Das ist beim durchgehenden sowie beim eingeschränkten Selbstbehalt möglich.

 

In der Vollkasko wird der Selbstbehalt entweder nur im Falle von Kollision und Vandalismus oder für alle Gefahren vereinbart. In der Teilkasko gilt die Selbstbehalt-Regelung in den meisten Fällen nur für Parkschäden, Vandalismusschäden und Kleingläser, also Seitenspiegel und Scheinwerfer.

 

Grundsätzlich kann man festhalten: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Kaskoversicherung.

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