Ein junges paar liegt lächelnd auf der Motorhabe ihres neuen weißen Autos. Sie haben die Augen geschlossen.

Gap-Klausel & Neuwertentschädigung

So gut wie neu

 

Totalschaden. Dabei war der Wagen noch ganz neu!

 

Gerade bei neuwertigen und geleasten Kfz ist so etwas sehr ärgerlich.

 

In so einem Fall hilft Ihnen der Einschluss einer Neuwertentschädigungs- oder Gap-Klausel weiter.

 

 

Was ist die Gap-Klausel?

 

Die Gap-Klausel (gap = engl. Lücke) ist für Leasing-Fahrzeuge relevant. Sie wird auch Leasing-Restwertklausel genannt. Der Wagenwert des Kfz fällt in den ersten beiden Jahren schneller als der Leasingrestbetrag.

 

 

Wenn Sie bei Ihrem geleasten Kfz einen Totalschaden haben, wird nur der aktuelle Wert des Kfz von der Versicherung übernommen. Dieser ist, wie Sie in der Grafik sehen können, für längere Zeit niedriger als der ausstehende Leasingbetrag.

 

Hier kommt die Gap-Klausel ins Spiel: Wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Gap-Deckung vereinbaren, wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines neuen Kfz und den noch ausstehenden Zahlungen für Ihren Leasingvertrag von der Versicherung übernommen.

 

Die Gap-Deckung gilt für den gesamten Leasingzeitraum. Wie Sie an der Grafik erkennen können, rentiert Sie sich aber ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr. Dann können Sie die Gap-Klausel aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließen lassen.

 

 

Was ist die Neuwertentschädigung?

 

Nie Neuwertentschädigung kann im Gegensatz zur Gap-Klausel auch bei Kfz angewendet werden, die nicht geleast sind. Sie gilt allerdings nur für die ersten zwei Jahre.

 

Wenn es in diesem Zeitraum zu einem Totalschaden kommt, bezahlt Ihre Kfz-Kaskoversicherung nicht nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert Ihres Kfz, sondern noch mehr. Sie erhalten also eine Entschädigung, die vom Kaufpreis Ihres Kfz abgeleitet wird. Die maximale Summe, die Sie erhalten können, ist der volle Kaufpreis.

 

Der Widerbeschaffungswert ist der Preis, den Sie vor dem Unfall bei einem Autohändler für Ihr Kfz bezahlen müssten. Dieser Wert ist bei einem Kfz, das ein Jahr alt ist, bereits sehr viel geringer als der Neuwert des Kfz.

 

Hier sehen Sie ein Beispiel für den Summenverlauf einer Neuwertentschädigung. Dieser kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.

 

Zeitraum ab der erstmaligen Zulassung Verbesserte Versicherungsleistung in % des Listenpreises
1. bis 6. Monat 100
7. bis 12. Monat 90
13. bis 18. Monat 85
19. bis 24. Monat 80
25. bis 30. Monat 75
31. bis 36 Monat 70
37. bis 42. Monat 65
43. bis 48. Monat 60
49. bis 60. Monat 55

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