Auf den Hund gekommen
Eine Hunde-Haftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Ihr Hund Schäden bei Dritten verursacht. Beispiele hierfür sind etwa:
- die zerbissene Couch eines Freundes
- der ruinierte Perserteppich eines Nachbarn
- das beschädigte Auto eines Verkehrsteilnehmers, der ein Ausweichmanöver starten musste, weil Ihr Hund auf die Fahrbahn gelaufen ist
Auch könnten andere Hunde, Tiere oder Personen von Ihrem Hund gebissen und verletzt werden. So etwas kann sehr schnell sehr teuer werden, besonders, wenn es zu Personenschäden kommt. Die Mindestversicherungssumme für diese Versicherung beläuft sich auf 725.000 €. Sie können sich allerdings für eine höhere Versicherungssumme entscheiden. 5 Mio. € sind mittlerweile marktüblich und sollten mindestens gewählt werden.
Als Hundehalter können Sie sich aussuchen, ob Sie die Hunde-Haftpflichtversicherung in Ihre Haushaltsversicherung einschließen oder separat abschließen möchten. In der Regel muss die Versicherung bis zum Tod des Hundes aufrecht bleiben, auf jeden Fall aber, solange sich der Hund in Ihrer Obhut befindet.
In vielen Bundesländern ist eine solche Versicherung bereits für alle Hundehalter Pflicht, so etwa in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark. Die Kosten der Hunde-Haftpflichtversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren, etwa dem Geschlecht, dem Alter und der Größe des Hundes.
Eine Hunde-Haftpflichtversicherung schützt sie ebenfalls vor unberechtigten zivilrechtlichen Forderungen oder falls es zu einer gerichtlichen Klärung der Schuldfrage kommen sollte. Für strafrechtliche Belange übernimmt die Haftpflichtversicherung allerdings keine Deckung, dies ist der Zuständigkeitsbereich der Rechtsschutzversicherung.