Krankenversicherung im Ausland

  • Krankenversicherung im Ausland ab 8 Wochen

    Für jeden Auslandsaufenthalt das richtige Angebot

     

    Je nachdem wie lange, wohin und wozu Sie ins Ausland möchten, gibt es den passenden Tarif für Sie. Wenn Sie in die USA, Kanada oder Mexiko einreisen möchten, achten Sie besonders darauf, ob diese im Versicherungsbereich inbegriffen sind. Hier können Sie ihre Auslandsaufenthalt-Krankenversicherung direkt online abschließen.

     

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Ab in den Süden!

 

Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Gut, zuhause sowie auf Urlaub und Geschäftsreisen. Deswegen ist eine gute Krankenversicherung bei Auslandsreisen so wichtig. Im Versicherungswesen wird zwischen einer Auslandsreise, meistens von einer Länge bis zu acht Wochen, und einem längeren Auslandsaufenthalt unterschieden. Versichert sind im Regelfall beliebig viele dieser Reisen innerhalb eines Jahres.

 

Wenn es im Urlaub oder bei einem Auslandsaufenthalt zu einem Notfall kommt, brauchen Sie schnell und unkompliziert eine gute medizinische Versorgung. Diese kann in manchen Fällen, wie etwa bei einer Notoperation in den USA, bis zu 1 Mio. € kosten. Mit einer guten Auslandsreisekrankenversicherung gibt es keine böse Überraschung, wenn die Rechnung für die Behandlungen im Postkasten landet.

 

Über die obige Menüstruktur können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung direkt online abschließen. Damit sind Sie einer entspannten Reise oder einem längeren Auslandsaufenthalt einen Schritt näher.

 

Die Versicherungsbedingungen in dieser Sparte sind überschaubar. Lesen Sie sich diese vor dem Abschluss sorgfältig durch, damit Sie genau wissen, was versichert ist und was nicht.

 

 

Was versichert die Auslandskrankenversicherung?

 

Eine Auslandskrankenversicherung versichert medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland aufgrund einer Krankheit oder einer Unfallfolge. Die notwendigen Heilbehandlungen, die bedingungsgemäß versichert sind, variieren von Versicherer zu Versicherer. Meistens sind folgende Leistungen umfasst:

 

  • Ambulante Behandlungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Stationäre Behandlungen in zugelassenen und anerkannten Einrichtungen
  • Verordnete Medikamente, Verbandmittel etc.
  • Begleitkosten bei versicherten Kindern unter 18 Jahren
  • Bergung nach Unfällen
  • Transporte in das nächstgelegene Krankenhaus
  • Ärztlich angeordnete Rücktransporte

 

 

Reise oder Auslandsaufenthalt?

 

Wenn Sie Urlaub machen, verreisen Sie sicher unter acht Wochen. Hierfür empfiehlt es sich, eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu nehmen. Am besten wählen Sie einen Jahrestarif, damit auch spontan gebuchte Reisen automatisch mitversichert sind.

 

Wenn Sie länger ins Ausland reisen, vermutlich acht Wochen oder länger, sollten Sie sich für eine Auslandsaufenthalts-Krankenversicherung entscheiden. Hier gilt der Ratschlag: Im Zweifelsfall lieber einen längeren Zeitraum versichern, als einen zu kurzen.

 

Am besten wählen Sie einen Tarif, der sich immer verlängern lässt und storniert werden kann, sobald Sie von Ihrem Aufenthalt zurückkommen. Sollte es unerwartet zu Komplikationen und Verzögerungen kommen, oder Sie entscheiden sich spontan länger zu bleiben, haben Sie so keine Probleme.

 

Bei einem Abschluss sind nämlich immer bestehende Vorerkrankungen ausgeschlossen. Treten während der Reise oder dem längeren Auslandsaufenthalt Beschwerden auf, und Sie möchten eine neue Auslandskrankenversicherung abschließen, wären die Beschwerden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wenn Sie zuvor bereits eine längere Laufzeit wählen, kann Ihnen das nicht passieren.

 

Theoretisch kann man sich zwar Geld sparen, wenn man nur eine Auslandsreiseversicherung abschließt oder eine geringere Laufzeit wählt, davon raten wir aber ab. Schließlich geht es bei einer guten Auslandskrankenversicherung darum, im Worstcase abgesichert zu sein.Jeanquartier & Partner

 

 

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

 

Wenn die Versicherung vor Antritt der Reise abgeschlossen wurde, ist der Schutz ab dem Moment wirksam, in dem die Grenze in ein anderes Staatsgebiet überschritten wird.

 

Einige Versicherer schließen Staatsgebiete im Versicherungsschutz aus, deren Grenzen die versicherte Person täglich überquert.

 

Wird die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Antritt der Reise abgeschlossen, gilt der Versicherungsschutz erst für zukünftige Reisen. Sie können gewisse Auslandsaufenthalts-Krankenversicherungen auch dann abschließen, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Hierbei sollten Sie aber wieder bedenken, dass Beschwerden, die vor dem Abschluss der Versicherungen bestanden haben, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

 

Es ist immer besser, die private Auslandskrankenversicherung vor dem Reiseantritt abzuschließen.

 

 

Ist eine private Auslandskrankenversicherung innerhalb von Europa sinnvoll?

 

Im europäischen Ausland gibt es die staatliche Krankenversicherungslösung mit der E-Card, der EKVK Europäische Krankenversicherungskarte. Leider erlebt man in der Praxis öfters, dass diese nicht überall akzeptiert wird und man die ÄrztInnen vor Ort selbst bezahlen muss.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen (wie ÖGK, BVAEB, SVS etc. ) erstatten dann nur den Satz der auch in Österreich bei einem Kassenarzt üblich wäre. Sollte beispielsweise der besuchte Kassenarzt in Frankreich teurer sein, so muss der Differenzbetrag privat aufgezahlt werden. Rücktransporte nach Österreich werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Es ist daher sinnvoll, sich privat zu versichern. Auch, wenn man nur innerhalb von Europa verreisen möchte.

 

 

Ausschlussgründe der Auslandsreise-Krankenversicherung

 

Wann genau Ihre Versicherung nicht leistet, hängt von ihren spezifischen Vertragsvereinbarungen ab. Oft sind folgende Ausschlussgründe enthalten:

 

  • Die Reise wurde aufgrund einer medizinischen Behandlung angetreten
  • Sie wussten bereits vor Antritt der Reise, dass eine medizinische Behandlung während der Reise notwendig sein würde
  • Gewisse Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Entziehungsmaßnahmen, therapeutische Behandlungen
  • Behandlungen von Verletzungen, die während dem Ausüben bestimmter risikoreicher Sportarten entstanden sind (z.B. Speedskydiving, Base-Jumping, Freeclimbing etc.)
  • Behandlungen von Verletzungen, die sich VersicherungsnehmerInnen vorsätzlich zufügen
  • Die Entbindung bei einer Schwangerschaft, die schon vor der Reise bestanden hat

 

Wichtige Information für Reisen in der Schwangerschaft: Ist eine Frühgeburt schon theoretisch möglich während Sie sich im Ausland befindet, sind viele Versicherer leistungsfrei. Achten Sie hier genau darauf, wie ein solcher Fall in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.
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    Je nachdem wie lange, wohin und wozu Sie ins Ausland möchten, gibt es den passenden Tarif für Sie. Wenn Sie in die USA, Kanada oder Mexiko einreisen möchten, achten Sie besonders darauf, ob diese im Versicherungsbereich inbegriffen sind. Hier können Sie ihre Auslandsaufenthalt-Krankenversicherung direkt online abschließen.

     

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