Selbstbehalt: Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers
In der Vollkasko und der Teilkasko wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart. Hier gibt es zwei unterschiedliche Arten:
- Der kostengünstigere durchgehende Selbstbehalt
Jeder Kaskoschaden verursacht einen Selbstbehalt.
- Der teurere eingeschränkte Selbstbehalt
Dinge, die selten passieren, wie Elementarschäden, sind vom Selbstbehalt ausgenommen.
Es kann auch für gewisse Schäden, wie zum Beispiel Kleingläser, ein halbierter Selbstbehalt vereinbart werden. Das ist beim durchgehenden sowie beim eingeschränkten Selbstbehalt möglich.
In der Vollkasko wird der Selbstbehalt entweder nur im Falle von Kollision und Vandalismus oder für alle Gefahren vereinbart. In der Teilkasko gilt die Selbstbehalt-Regelung in den meisten Fällen nur für Parkschäden, Vandalismusschäden und Kleingläser, also Seitenspiegel und Scheinwerfer.