JQC & Partner - Die beste Versicherung

Was ist der Selbstbehalt?

Selbstbehalt: Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers

 

In der Vollkasko und der Teilkasko wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart. Hier gibt es zwei unterschiedliche Arten:

 

  1. Der kostengünstigere durchgehende Selbstbehalt
    Jeder Kaskoschaden verursacht einen Selbstbehalt.

 

  1. Der teurere eingeschränkte Selbstbehalt
    Dinge, die selten passieren, wie Elementarschäden, sind vom Selbstbehalt ausgenommen.

 

Es kann auch für gewisse Schäden, wie zum Beispiel Kleingläser, ein halbierter Selbstbehalt vereinbart werden. Das ist beim durchgehenden sowie beim eingeschränkten Selbstbehalt möglich.

 

In der Vollkasko wird der Selbstbehalt entweder nur im Falle von Kollision und Vandalismus oder für alle Gefahren vereinbart. In der Teilkasko gilt die Selbstbehalt-Regelung in den meisten Fällen nur für Parkschäden, Vandalismusschäden und Kleingläser, also Seitenspiegel und Scheinwerfer.

 

Grundsätzlich kann man festhalten: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Kaskoversicherung.

 

Haben Sie Fragen an JQC oder interessieren Sie sich für mehr Informationen?
Dann senden Sie uns bitte ein Email bzw. kontaktieren Sie uns.

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

JQC & Partner

Waltendorfer Hauptstr. 18a
8010 Graz

 

+43 316 818981

+43 660 1818981

office@jqc.at

JQC ist Mitglied von

JQC & Partner ist Mitglied der Maklergruppe

Log in