Anlegerwohnung
Beim Kauf einer Anlegerwohnung erwerben Sie meistens eine einzelne Wohnung. Gegenüber dem Bauherrenmodell hat diese Form allerdings einige Nachteile. Erstens darf diese nur auf 67 Jahre anstatt 15 Jahre abgeschrieben werden. Zweitens trifft Sie Mietausfall bei Nichtvermietung zu 100% mit allen damit verbundenen Nachteilen, wenn kein Mietenpool mit den anderen Eigentümern im Gesamtobjekt vereinbart wurde.
Anders als beim Bauherrenmodell gibt es für Anlegerwohnungen weniger staatliche Förderungen. Es besteht außerdem die Gefahr, vorhandene Steuervorteile rückwirkend zu verlieren, wenn kein Totalgewinn erreicht werden kann. Das ist der Fall, wenn nach spätestens 25 Jahren + 3 Jahren Bauzeit kein Überschuss durch die Vermietungstätigkeit erwirtschaftet werden kann. In so einem Fall kann nämlich seitens des Finanzamts der Verdacht auf Liebhaberei bestehen.
Der Vorteil der Anlegerwohnung gegenüber dem Bauherrenmodell ist, dass Sie bereits mit weniger Kapital investieren können. Diese sind nämlich bereits unter 100.000 € erhältlich.